Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 6, Befangen: 0

Der Stadtrat beschließt einstimmig Herrn Lauth als Sachverständigen zu hören.

 

Der Bebauungsplan „Sondergebiet Erholung „Im Bindersbacher Tal“ soll die baurechtliche Grundlage für die Errichtung von kleinen Ferienhäusern (sog. Cabins) bilden.

 

Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der beiliegende Karte ersichtlich.

 

Allgemeines Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, für den Planbereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

 

Über die Festlegungen der Baubestimmungen hat der Stadtrat in einer weiteren Sitzung zu bestimmen.

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig bei 6 Enthaltungen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Erholung „Im Bindersbacher Tal“

 

Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der beiliegenden Karte ersichtlich.