Beschluss: Kenntnis genommen

Nachdem der Jagdpächter Nobert Dürr verstorben ist, wurden zwei Jäger für das Jagdrevier Gräfenhausen beauftragt. Die Jäger Reiner Debnar und Mathias Walter stellten sich dem Ortsbeirat kurz vor.

 

Der aktuelle Jagdpachtvertrag endet auf Grund des Todes des Jagdpächters Norbert Dürr am 31.03.2024 zum Ende des laufenden Jagdjahres. Herr Debnar und Herr Walter nehmen das Jagdrecht als jagdausübende Personen bis zu diesem Zeitpunkt wahr.

Da die Erben emotional sehr an das Jagdrevier gebunden sind, haben sie eine Anfrage an die Jagdgenossenschaft und die untere Jagdaufsichtsbehörde gestellt, ob diese Übergangslösung bis 2028, d.h. bis zum Ende der regulären Jagdpacht, weitergeführt werden kann. Diese Anfrage wurde positiv beantwortet.

 

Herr Debnar erläuterte, dass im Falle des Ablebens eines Jagdpächters der Pachtvertrag an die Erben übergeht, sofern es keinen zweiten Jagdpächter im Vertrag gibt.

Sollten die Erben selbst einen Jagdschein besitzen, können sie den Pachtvertrag selbst erfüllen.

Sofern sie keinen Jagdschein besitzen, muss gem. Landesjagdgesetz innerhalb von acht Wochen nach dem Tod der pachtenden Person mindestens eine jagdpachtfähige Person als jagdausübungsberechtige Person benannt werden.

 

Zudem informierten die Jäger den Ortsbeirat über die bisherigen Jagderfolge im Revier und übergaben dem Ortsbeirat auch eine Karte, auf der ersichtlich ist, wie viele Wildschweine erlegt wurden und auf welche Gebiete aktuell der Fokus gelegt wird.