Beschluss: Kenntnis genommen

Der Ortsvorsteher Andreas Hauck erläuterte, dass er das neue Ortsbeiratsmitglied Karl-Heinz Bereswill zu seinem Amtsantritt gemäß § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung per Handschlag zu verpflichten habe. Er belehrte Herrn Bereswill über die Obliegenheiten seines Amtes und gab die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung bekannt. Diese beinhalten insbesondere die Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der Ortsbeiratsmitglieder sowie deren Ausschluss aus dem Ortsbeirat.

 

Nach Verlesen der Verpflichtungsformen wurde Herr Bereswill durch den Vorsitzenden per Handschlag verpflichtet.