Sitzung: 06.12.2023 Ortsgemeinderat
Vorlage: 04/148/V/528/2023
Die Realsteuerhebesätze der Ortsgemeinde Dernbach sind derzeit wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A: 345 v.H.
- Grundsteuer B: 465 v.H.
- Gewerbesteuer: 395 v.H.
Die Realsteuerhebesätze entsprechen damit den derzeit gültigen Nivellierungssätzen nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz oder liegen über diesen.
Aus diesem Grund schlägt OB Jentzer dem Ortsgemeinderat vor, die Realsteuerhebesätze unverändert zu belassen.
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, die Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2024 unverändert zu belassen, die Realsteuerhebesätze betragen:
- Grundsteuer A: 345 v.H.
- Grundsteuer B: 465 v.H.
- Gewerbesteuer: 395 v.H.