Der
Gemeinderat beschloss einstimmig, Herr Arnold vom Architektenbüro Arnold als
Sachverständigen anzuhören.
Die
Offenlage des Planentwurfes wurde durchgeführt. Aus der Bevölkerung wurden
keine Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben.
Des
Weiteren wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange durchgeführt. Die abgegebenen Stellungnahmen und das Abwägungsergebnis
des Planungsbüros hierzu, sind als Anlage dem Beschlussvorschlag beigefügt.
Der
Ortsgemeinderat hat nun über den Abwägungsvorschlag zu entscheiden.
Wenn
keine Änderungen des Bebauungsplanentwurfes mehr anstehen, kann der
Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.
1. Der Gemeinderat beschloss das Abwägungsergebnis, welches als Anlage der Niederschrift beigefügt ist. Es wurde über jede Stellungnahme einzeln abgestimmt:
Der Beschluss über die Stellungnahme des Landesbetriebes Mobilität Speyer erfolgte mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.
Der Beschluss über die Stellungnahme der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung.
Der Beschluss über die Stellungnahme der SGD Süd erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung.
Der Beschluss über die Stellungnahme der Stadtwerke Annweiler am Trifels erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung.
Der Beschluss über die Stellungnahme der Direktion Landesarchäologie erfolgte einstimmig.
Der Beschluss über die Stellungnahme der Pfalzwerke erfolgte einstimmig bei 1 Enthaltung.
Der Beschluss über die Stellungnahme der Telekom erfolgte einstimmig bei 1 Enthaltung.
Der Beschluss über die Stellungnahme von dem Landesamt für Geologie und Bergbau erfolgte einstimmig bei 1 Enthaltung.
2. Der Gemeinderat beschloss mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme den Bebauungsplan „Neue Mitte Ramberg“ gem. § 10 Baugesetzbuch i. V. m. § 88 Landesbauordnung RLP als Satzung.