Sitzung: 30.10.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 08/162/IV/682/2023
Die Verbandsgemeindeverwaltung
Annweiler am Trifels plant für sich und die angeschlossenen Gemeinden einen 3
Jahres-Rahmenvertrag für die gesetzlich vorgeschriebenen Spielplatzprüfungen
nach DIN abzuschließen. (2024-2026)
Die Auftragsvergabe für die Hauptprüfungen im Frühjahr 2024,
Frühjahr 2025 und Frühjahr 2026 soll
verbindlich für alle Gemeinden sein.
Diese sollen vom beauftragen Spielplatzsachverständigen, mit dem
wirtschaftlichsten Angebot, durchgeführt werden.
Die weiteren drei Quartalsprüfungen pro Kalenderjahr, in 2024,2025 und 2026,
sowie die Sichtkontrollen (14- tägig) können in Eigenverantwortung von jeder
Gemeinde selbst koordiniert und durchgeführt werden.
Optional können die drei
vorgeschriebenen Quartalsprüfungen ebenfalls vom Sachverständigen, der bereits
für die Hauptuntersuchungen betreut, durchgeführt werden. Sollte dies vom
Träger gewünscht sein, ist dies spätestens in der zweiten Kalenderwoche jedes
Kalenderjahres der Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich mitzuteilen. Diese Beauftragung
gilt dann immer verbindlich für ein Jahr.
Das
wirtschaftlichste Angebot unterbreitete Fa. Baer aus Münchweiler an der Rotalb (Fa. Baer kontrolliert für uns auch die
Baumbestände auf gemeindlichen Flächen)
Jährliche Hauptinspektion pauschal
je Spielplatz netto: 90 € (Verbindlich für Frühjahr 2024 bis Frühjahr 2026)
Operative Inspektion (vierteljährlich) pauschal
je Spielplatz netto: 50 €
(Nach
vorheriger Absprache immer für 1 Jahr - 3 Prüfungen zu beauftragen)
Die Ortsgemeinde Ramberg betreibt
aktuell 2 Spielplätze.
Die Rechnungsstellung erfolgt für jede
Ortsgemeinde/Stadt separat, mit Aufstellung jedes einzelnen Spielplatzes.
Die
Auswertungsprotokolle, ggf. mit Maßnahmenliste und Fristen, gehen über die VG
an die jeweiligen Ortsgemeinden.
Die Federführung für diese Kontrollen
obliegt der Verbandsgemeindeverwaltung.
Schulung für die Mitarbeiter der VG, Stadt, Ortsgemeinden zur
„Qualifizierten Person“:
Die Verbandsgemeindeverwaltung bietet
eine Schulung im Dezember 2023 für die zur visuellen bzw. operativen
Quartalsprüfungen beauftragten VG-, Bauhof-, und Gemeindemitarbeiter/innen an.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, sich am Rahmenvertrag für Spielplatzkontrollen zu beteiligen.