Sitzung: 30.10.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 08/159/V/530/2023
Die bestehende
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege datiert vom
16.11.2004 und wurde zuletzt geändert am 16.12.2008.
Es wird empfohlen
eine Anpassung an die neue Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes
vorzunehmen.
Die Anpassung
betrifft insbesondere § 6, hier wird u. a. die Höhe des Gemeindeanteiles direkt
in der Satzung festgelegt. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 09.12.1996 den
Gemeindeanteil auf 10 v. H. festgelegt. Weiter wurde der § 11 eingefügt, dieser
legt fest, dass der Wegebeitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht.
Der Gemeinderat beschloss mit 8-Stimmen und 1 Nein-Stimme, die der Originalniederschrift beiliegende Beitragssatzung Feld- und Waldwege.