Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Erste Beigeordnete Norbert Claßen, die Beigeordneten Thomas Dietrich und Marco Engel sowie die Ratsmitglieder Thomas Munz und Judith Engel waren bei der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und verließen den Sitzungstisch. Den Vorsitz übernahm das älteste Ratsmitglied, Herr Rudi Erdle.

 

Die Bilanz des Jahresabschlusses 2019 der Ortsgemeinde Ramberg schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 7.436.706,15 € ab und hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 137.899,71 € reduziert.

 

Auf der Aktivseite schlägt der Abriss des Anwesens Hauptstr. 42 mit rd. 29.000,00 € zu Buche. Für den Grunderwerb in der Hermersbachstraße wurden rd. 21.000,00 € verausgabt, die Ausgaben für den Parkplatz am Kindergarten belaufen sich auf rd. 74.000,00 €.

 

Abgänge auf der Aktivseite erfolgten mit rd. 104.000,00 € durch die bilanziellen Abschreibungen. Des Weiteren erfolgte eine Reduzierung bei den Forderungen mit rd. 173.000,00 €, die insbesondere auf die Reduzierung der Forderungen an die Einheitskasse zurückzuführen ist.

 

Auf der Passivseite schlägt der Sonderposten für den Grunderwerb in der Hermersbachstraße mit rd. 20.700,00 € zu Buche. Der Jahresfehlbetrag des Ergebnishaushaltes beläuft sich auf rd. 56.000,00 €. Durch die Auflösung der Sonderposten erfolgte eine Reduzierung um rd. 65.000,00 €, außerdem reduzierten sich die Verbindlichkeiten um rd. 18.000,00 €.

 

Aufgrund des negativen Jahresergebnisses 2019 in Höhe von 56.130,42 € reduzierte sich das Eigenkapital um diesen Betrag auf 4.878.657,89 €.

 

Die liquiden Mittel belaufen sich zum Jahresende auf 123.721,81 € und haben sich somit um 182.543,39 € reduziert.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 11.01.2023 die Unterlagen zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss festzustellen und die Entlastung zu erteilen.

 

 


Der Gemeinderat beschloss mit 4 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und erteilt dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels die Entlastung gem. § 114 GemO.