Sitzung: 30.10.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 08/153/V/489/2023
Der Erste
Beigeordnete Norbert Claßen, die Beigeordneten Thomas Dietrich und Marco Engel
sowie die Ratsmitglieder Thomas Munz und Judith Engel waren bei der Beratung
und Beschlussfassung ausgeschlossen und verließen den Sitzungstisch. Den
Vorsitz übernahm das älteste Ratsmitglied, Herr Rudi Erdle.
Die Bilanz des
Jahresabschlusses 2019 der Ortsgemeinde Ramberg schloss mit einer Bilanzsumme
in Höhe von 7.436.706,15 € ab und hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um
137.899,71 € reduziert.
Auf der Aktivseite
schlägt der Abriss des Anwesens Hauptstr. 42 mit rd. 29.000,00 € zu Buche. Für
den Grunderwerb in der Hermersbachstraße wurden rd. 21.000,00 € verausgabt, die
Ausgaben für den Parkplatz am Kindergarten belaufen sich auf rd. 74.000,00 €.
Abgänge auf der Aktivseite
erfolgten mit rd. 104.000,00 € durch die bilanziellen Abschreibungen. Des
Weiteren erfolgte eine Reduzierung bei den Forderungen mit rd. 173.000,00 €,
die insbesondere auf die Reduzierung der Forderungen an die Einheitskasse
zurückzuführen ist.
Auf der
Passivseite schlägt der Sonderposten für den Grunderwerb in der
Hermersbachstraße mit rd. 20.700,00 € zu Buche. Der Jahresfehlbetrag des
Ergebnishaushaltes beläuft sich auf rd. 56.000,00 €. Durch die Auflösung der
Sonderposten erfolgte eine Reduzierung um rd. 65.000,00 €, außerdem reduzierten
sich die Verbindlichkeiten um rd. 18.000,00 €.
Aufgrund des
negativen Jahresergebnisses 2019 in Höhe von 56.130,42 € reduzierte sich das
Eigenkapital um diesen Betrag auf 4.878.657,89 €.
Die liquiden
Mittel belaufen sich zum Jahresende auf 123.721,81 € und haben sich somit um
182.543,39 € reduziert.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 11.01.2023 die Unterlagen
zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss
empfiehlt daher, den Jahresabschluss festzustellen und die Entlastung zu
erteilen.
Der Gemeinderat beschloss mit 4 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und erteilt dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels die Entlastung gem. § 114 GemO.