Sitzung: 27.09.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Der Vorsitzende schlug die Fassung eines Vorratsbeschlusses über die Beauftragung von Planungsleistungen für die Änderung des Bebauungsplanes Krautgärten/Lehmgrubengärten vor.
Die Änderung des Bebauungsplanes ist notwendig, um die Möglichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechtes in dem Gebiet zu haben.
Die Kosten für die Planungsleistungen liegen bei ca. 17.000 €.
Der Gemeinderat fasste nach kurzer Diskussion mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen den Vorratsbeschluss über die Beauftragung von Planungsleistungen für die Änderung des Bebauungsplanes Krautgärten/Lehmgrubengärten. Der Ortsbürgermeister wurde somit beauftragt, nach Genehmigung des Haushaltes 2023/2024 den Auftrag zu vergeben.