Beschluss: beschlossen

Durch das Ausweisen einer anonymen Urnengrabstätte auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Völkersweiler, wird ein neuer Gebührentatbestand in die Friedhofsgebührensatzung aufgenommen.

Dadurch ergibt sich eine Änderung in Abschnitt I. der Friedhofsgebührensatzung.

 

Die Gebühr für eine anonyme Urnenbeisetzung im anonymen Urnenfeld wird auf 120,00 € festgesetzt.

 


Der Ortsgemeinderat beschließt mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung die Änderung der Friedhofsgebührensatzung.