Durch das
Ausweisen einer anonymen Urnengrabstätte auf dem Friedhof der Ortsgemeinde
Völkersweiler, wird ein neuer Gebührentatbestand in die
Friedhofsgebührensatzung aufgenommen.
Dadurch ergibt
sich eine Änderung in Abschnitt I. der Friedhofsgebührensatzung.
Die Gebühr für
eine anonyme Urnenbeisetzung im anonymen Urnenfeld wird auf 120,00 €
festgesetzt.
Der
Ortsgemeinderat beschließt mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung
die Änderung der Friedhofsgebührensatzung.