Beschluss: beschlossen

Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Völkersweiler wird eine Gemeinschaftsgrabstätte für anonyme Urnenbeisetzungen ausgewiesen. Demensprechend wird die Friedhofssatzung um § 16 b ergänzt. Weitere Änderungen ergeben sich dadurch in den §§ 10, 12 und 15 der Friedhofssatzung.

 

§ 16 b beinhaltet, dass anonyme Urnengrabstätten Gemeinschaftsgrabstätten sind und nicht mit personenbezogene Daten gekennzeichnet werden.

 

Die Ruhezeit für Aschen in anonymen Urnengrabstätten beträgt 15 Jahre (§ 10).

 

§ 12 wird um den Buchstaben f) „anonyme Urnengrabstätten“ ergänzt.

 

§ 15 wird ebenfalls um den Buchstaben f) „in anonymen Urnengrabstätten (§ 16 b)“ ergänzt.

 


Der Ortsgemeinderat beschließt mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen die Änderung der Friedhofssatzung.