Auf dem Friedhof
der Ortsgemeinde Völkersweiler wird eine Gemeinschaftsgrabstätte für anonyme
Urnenbeisetzungen ausgewiesen. Demensprechend wird die Friedhofssatzung um § 16
b ergänzt. Weitere Änderungen ergeben sich dadurch in den §§ 10, 12 und 15 der Friedhofssatzung.
§ 16 b beinhaltet,
dass anonyme Urnengrabstätten Gemeinschaftsgrabstätten sind und nicht mit
personenbezogene Daten gekennzeichnet werden.
Die Ruhezeit für
Aschen in anonymen Urnengrabstätten beträgt 15 Jahre (§ 10).
§ 12 wird um den Buchstaben
f) „anonyme Urnengrabstätten“ ergänzt.
§ 15 wird
ebenfalls um den Buchstaben f) „in anonymen Urnengrabstätten (§ 16 b)“ ergänzt.
Der
Ortsgemeinderat beschließt mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen
die Änderung der Friedhofssatzung.