Ortsbürgermeister Peter Fischer erläuterte, dass er das neue Ratsmitglied (Karin Schlinck) zu deren Amtsantritt gemäß § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung per Handschlag zu verpflichten habe. Er belehrte das Ratsmitglied über die Obliegenheiten ihres Amtes. Nach Verlesen der Verpflichtungsformel wurde das Ratsmitglied Karin Schlinck durch den Vorsitzenden per Handschlag verpflichtet.