Sitzung: 27.06.2023 Werkausschuss
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Zu Beginn dieses TOP’s wurde den Anwesenden folgende Beschlussvorlage ausgehändigt:
Kauf zweier PV-Anlagen der Gemeinnützigen Wohnungsbau Annweiler am Trifels zwecks Direktvermarktung
Die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH (GemWOBAU) betreibt als Eigentümerin auf den Gebäuden Neukastellstraße 6/8 und Neukastellstraße 10/12 jeweils eine PV Anlage. Die GemWOBAU möchte beide PV Anlagen verkaufen und für den Weiterbetrieb die entsprechenden Dachflächen an den neuen Eigentümer/Betreiber verpachten. Diesbezüglich ist die Gem.WOBAU an die Stadtwerke Annweiler am Trifels (SWA) herangetreten.
Der Verkauf der PV-Anlagen von der GemWOBAU an die SWA erfolgt auch entsprechend dem strategischen Ziel, den Bereich regenerative Energieerzeugung bei der Stadt und deren Eigenbetriebe/Tochterunternehmen bei den SWA im Bereich Wasserwerk regenerativen Energien zu bündeln und dadurch Synergieeffekte zu erzielen.
Zwischen den Geschäftsführern der GemWOBAU und dem Werkdirektor der Stadtwerke Annweiler am Trifels (SWA) wurden einvernehmlich die relevanten Parameter für die Berechnung des Marktwertes der einzelnen Anlagen festgelegt. Hierbei wurde auf eine ausgewogene Interessenwahrung sowie ein ausgewogenes Chancen-/Risikoprofil für beide Vertragsparteien geachtet.
Die Berechnung der Marktwerte erfolgt mit folgenden Parametern:
a) Die
Dachpachtverträge für den Betrieb der PV-Anlagen werden über 25 Jahre bis zum
1.7.2048 geschlossen. Dies bietet für die SWA die Möglichkeit, je nach
technischem Fortschritt, ein Repowering durchzuführen, d.h. Tausch der
aktuellen verbauten Teile gegen neue Teile. Eine Dachpacht wird nicht separat
gezahlt, da während der Laufzeit der EEG-Förderung für die Marktwertberechnung
die volle Einspeisevergütung angesetzt wird und in den Folgejahren die
Dachpacht in den vereinbarten 15 Cent/kWh enthalten ist. Sofern ein Betrieb der
PV-Anlage über die unter b) beschriebene 35-jährige kalkulierten Nutzungsdauer
stattfindet, beträgt die von den SWA zu zahlende Dachpacht 5 % der
Einspeiseerlöse.
b) Für die Berechnung des Marktwertes wird ein Betrieb der derzeit installierten Anlagen, ausgehend von der Erstinbetriebnahme, von 35 Jahren unterstellt.
c) Der
Marktwert der jeweiligen Anlage berechnet sich wie folgt:
Jährlich erwartete Einspeiseerlöse abgezinst vom jeweiligen Jahr des Anfalls
auf das Datum der Kaufpreiszahlung 1.7.2023.
Die Berechnung der Einspeiseerlöse erfolgt auf Basis der tatsächlichen durchschnittlichen Stromproduktion der vergangenen 5 Jahre abzüglich einer altersbedingten Minderleistung von 1 % p.a. Die so ermittelte Produktionsmenge kWh vergütet mit dem EEG-Vergütungssatz innerhalb der EEG-Laufzeit und anschließend mit 15 Cent/kWh.
Die hierbei unterstellte Gesamtnutzungsdauer beträgt 35 Jahre.
Ergebnis für die
PV-Anlage I:
Standort: Neukastellstr.
6/8
Größe der Anlage: 24,3
kWp
Ø-Einspeisung p.a. letzte 5 J.: 25.650
kWh
EEG-Einspeisevergütung: 46,75
Cent bis 8.10.2028
Erstinbetriebnahme: 9.10.2008
berechneter Marktwert: 84.386,76
€ (netto ohne gesetzl. UST)
Ergebnis für die
PV-Anlage II:
Standort: Neukastellstr.
10/12
Größe der Anlage: 24,48
kWp
Ø-Einspeisung p.a. letzte 5 J.: 25.342
kWh
EEG-Einspeisevergütung: 39,14
Cent bis 10.06.2030
Erstinbetriebnahme: 11.06.2010
berechneter Marktwert: 94.236,26
€ (netto ohne gesetzl. UST)
Der Gesamtwert für beide Anlagen beträgt somit 178.623,02 € netto ohne Umsatzsteuer.
Der Werkausschuss beschließt einstimmig die Übernahme der beiden PV-Anlagen von der Gemeinnützigen Wohnungsbau mbH zum Kaufpreis in Höhe von 178.623,02 € netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.