Ortsbürgermeister Hammer berichtet über die Beschwerde eines Anwohners, dass sich der Weg zur St. Georgskapelle auf sein anliegendes Grundstück verschoben hat. Dadurch wird das betreffende Grundstück unrechtmäßig als Weg genutzt.

 

Der Ortsgemeinderat einigt sich das Sie für die weitere Vorgehensweise, die zum späteren Zeitpunkt beschlossen wird, zuerst die Breite vom ursprünglichen Weg vermessen lassen wollen.