Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltung: 1

Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 08.06.2016, in der derzeit geltenden Fassung, wird der beitragsfähige Aufwand für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach Abs. 1 ermittelt.

 

Für 2023 ist die Erneuerung der Stützmauer unterhalb der Kirche vorgesehen. Bisher sind im Jahre 2022 nur Planungskosten angefallen.

 

Hierfür ist aus rechtlichen Gründen die Fassung eines Gemeinderatsbeschlusses über das Ausbauprogramm erforderlich.

 

Der Vorsitzende teilte dem Ortsgemeinderat mit, dass die genauen Kosten noch nicht bekannt sind. Ein Richtwert hierfür sind jedoch ca. 135.000,00 €, die sich aus einem bereits vorliegenden Angebot ergeben.

 

Anschließend wird mit großem Zuspruch vorgeschlagen, dass nach der Ermittlung der Kosten für das Ausbauprogramm 2023 eine Satzungsänderung der Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge erfolgen soll. Die Satzungsänderung beinhaltet eine Ratenzahlung der wiederkehrenden Beiträge.


Der Ortsgemeinderat beschließt mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung das Ausbauprogramm 2023 für die Erneuerung der Stützmauer unterhalb der Kirche.