Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.03.2023 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2023 beschlossen. Nachdem der Haushalt nicht ausgeglichen war, hat die Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 02.05.2023 Bedenken wegen Rechtsverletzung gemäß § 97 Abs. 2 GemO wegen Verstoß gegen den Grundsatz des Haushaltsausgleiches nach § 93 Abs. 4 GemO bezüglich des vorgelegten Gesamthaushaltswerkes geltend gemacht. Sollten die Rechtsbedenken bis zum 31.05.2023 nicht ausgeräumt, erfolge eine förmliche Beanstandung der Haushaltssatzung.

 

Am 25.05.2023 fand eine Besprechung mit der Kommunalaufsicht statt, in der die Konsolidierung des Haushalts besprochen wurde. Aufgrund der Steuerschätzung vom Mai 2023 sind bei den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer mit Mehrerträgen in Höhe von rd. 187.000 € zu rechnen. Unter Berücksichtigung dieser Veränderung ergibt sich im Ergebnishaushalt ein Jahresüberschuss in Höhe von 87.350 €.

 

In der beiliegenden Haushaltssatzung sowie dem Gesamtplan Ergebnis- und Finanzhaushalt sind die Veränderungen berücksichtigt.

 

Herr Engel beantwortete Fragen aus dem Stadtrat. Danach ging der Vorsitzende zur Abstimmung über.

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig die geänderte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung.