Sitzung: 21.06.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 05/199/VIII/208/2023
Die Offenlage und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des
Bebauungsplanentwurfes ist nun abgeschlossen.
Die Kreisverwaltung Südliche
Weinstraße trug folgende Anregungen vor:
Abwägungsvorschlag:
Über die Nutzung des
Wirtschaftsweges entscheidet die Ortsgemeinde. Mit den Anliegern können
Nutzungsverträge geschlossen werden. Die Anmerkung der Kreisverwaltung ist kein
Belang im Bebauungsplanverfahren.
Der Empfehlung den
Grünstreifen auf 1,5 Meter zu begrenzen, wird gefolgt.
Es wird empfohlen
die Breite bei dem ursprünglichen Maß von 5 Meter zu belassen.
Die Pfalzwerke
trug keine Bedenken vor. Es wurde angeregt folgende Passagen in den
Bebauungsplan aufzunehmen:
Die Aufnahme der,
von den Pfalzwerken geforderten Hinweisen, soll in den Bebauungsplan
aufgenommen werden.
1. Der Ortsgemeinderat
schließt sich dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung an. Die Empfehlung den
Grünstreifen auf 1,5 m zu begrenzen wird ausgenommen. Dieser soll auf 1,0 m
begrenzt werden.
Beschlussfassung erfolgte
einstimmig.
2. Der Ortsgemeinderat beschließt
den Bebauungsplan „Süd “, 8. Änderung gem. § 13 BauGB als Satzung, gem. § 10
BauGB. Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:
-
Rechtsfestsetzungen
M1:1000
-
Schriftliche
Festsetzungen
-
Begründung
Des Weiteren beschließt der
Ortsgemeinderat einstimmig die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des
Bebauungsplanes „Süd“, 8. Änderung als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung
(LBauO)