Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Die Offenlage und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanentwurfes ist nun abgeschlossen.

 

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße trug folgende Anregungen vor:

 

 

Abwägungsvorschlag:

 

Über die Nutzung des Wirtschaftsweges entscheidet die Ortsgemeinde. Mit den Anliegern können Nutzungsverträge geschlossen werden. Die Anmerkung der Kreisverwaltung ist kein Belang im Bebauungsplanverfahren.

 

Der Empfehlung den Grünstreifen auf 1,5 Meter zu begrenzen, wird gefolgt.

 

Es wird empfohlen die Breite bei dem ursprünglichen Maß von 5 Meter zu belassen.

 

 

Die Pfalzwerke trug keine Bedenken vor. Es wurde angeregt folgende Passagen in den Bebauungsplan aufzunehmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Aufnahme der, von den Pfalzwerken geforderten Hinweisen, soll in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

 

 


1. Der Ortsgemeinderat schließt sich dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung an. Die Empfehlung den Grünstreifen auf 1,5 m zu begrenzen wird ausgenommen. Dieser soll auf 1,0 m begrenzt werden.

 

Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

 

2.  Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Süd “, 8. Änderung gem. § 13 BauGB als Satzung, gem. § 10 BauGB. Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

 

Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:

-          Rechtsfestsetzungen M1:1000

-          Schriftliche Festsetzungen

-          Begründung

 

Des Weiteren beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes „Süd“, 8. Änderung als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO)