Der Ortsbeirat diskutierte die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch gem. Unterlagen von Herrn Spies, Stabstelle der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels.

Der Sachverhalt betrifft die Nutzungsänderung eines Wohnhauses in drei Ferienwohnungen.

Die Unterlagen wurden zur Information jedem Ortsbeiratsmitglied zur Einsichtnahme im Laufe der Sitzung vorgelegt.

Laut Stadtbürgermeister Seyfried ist dazu im Ortsbeirat keine Abstimmung nötig.

 

Zu diesem Sachverhalt wurde von 20.10 Uhr bis 20.15 Uhr die Nicht-Öffentlichkeit hergestellt, um Namen des Antragstellers und Anschrift des Objektes nennen zu dürfen.