Sitzung: 17.05.2023 Stadtrat
Vorlage: 02/825/VIII/207/2023
Einbeziehungs-
und Ergänzungssatzung „Krämerstraße“
Die
Grundstücke mit den Plan-Nr. 544/13, 425/5, 425/6, 425/7, 467 und 467/4 in der
Krämerstraße sind in dem Flächennutzungsplan als Baulandflächen kartiert und
wurden immer als Innenbereichsflächen geführt.
Im
Rahmen einer Bauberatung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde wurde nun
empfohlen, aus Gründen der Rechtssicherheit für diesen Bereich eine Ergänzungs-
bzw. Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
aufzustellen, damit die Grundstücke rechtssicher bebaut werden können.
Mit
der Satzung wird sichergestellt, dass die Grundstücke dem Innenbereich
zugeordnet werden und eine Bebauung würde sich nach § 34 Baugesetzbuch richten.
Für diese Satzung gelten die gleichen Verfahrensschritte
wie bei der Erstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren. Die
Öffentlichkeit als auch die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.
11.1
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungs- bzw.
Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den im beiliegenden Plan rot
dargestellten Bereich.
Beschlussfassung
erfolgte einstimmig.
11.2.
Der Planentwurf wird einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung
vom Stadtrat einstimmig gebilligt.
11.3. Der Stadtrat beschließt einstimmig gem. § 4
Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem
Planverfahren zu beteiligen.
11.4.
Der Stadtrat beschließt gem. § 3 Abs. 1 BauGB einstimmig die Offenlage des
Planwerkes in Form einer monatlichen Auslegung der Planunterlagen
durchzuführen.