Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung „Krämerstraße“

 

Die Grundstücke mit den Plan-Nr. 544/13, 425/5, 425/6, 425/7, 467 und 467/4 in der Krämerstraße sind in dem Flächennutzungsplan als Baulandflächen kartiert und wurden immer als Innenbereichsflächen geführt.

 

Im Rahmen einer Bauberatung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde wurde nun empfohlen, aus Gründen der Rechtssicherheit für diesen Bereich eine Ergänzungs- bzw. Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen, damit die Grundstücke rechtssicher bebaut werden können.

 

Mit der Satzung wird sichergestellt, dass die Grundstücke dem Innenbereich zugeordnet werden und eine Bebauung würde sich nach § 34 Baugesetzbuch richten.

 

Für diese Satzung gelten die gleichen Verfahrensschritte wie bei der Erstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren. Die Öffentlichkeit als auch die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.

 

 


11.1 Der Stadtrat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungs- bzw. Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den im beiliegenden Plan rot dargestellten Bereich.

Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

 

11.2. Der Planentwurf wird einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung vom Stadtrat einstimmig gebilligt.

 

11.3.  Der Stadtrat beschließt einstimmig gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Planverfahren zu beteiligen.

 

11.4. Der Stadtrat beschließt gem. § 3 Abs. 1 BauGB einstimmig die Offenlage des Planwerkes in Form einer monatlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.