Der Vorsitzende führte aus, dass er mit verschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrates der TN GmbH, auf Wunsch dieser, einen Besprechungstermin, mit ihm, hatte.

Nachdem von Seiten einer Fraktion des Stadtrates jedoch Bedenken gegenüber dieser Besprechung geäußert wurden, ließ er die Rechtslage durch die Verwaltung prüfen.

Hierbei wurde festgestellt, dass, gem. einem Urteil des OVG aus dem Jahre 1966 es sich bei einem Treffen von Ratsmitgliedern immer um eine Sitzung des Rates handelt, ob hierzu eingeladen wurde oder nicht, deshalb ist hierzu immer der gesamte Rat einzuladen und nicht nur Teile des Gremiums. Aus diesem Grunde, war das Treffen rechtsfehlerhaft.

 

Dies nahm der Vorsitzende zum Anlass eine persönliche Erklärung abzugeben:

 

In Zukunft werde ich NICHT mehr zu Einladungen von Besprechungen/Zusammenkünften o.ä. mit Mitgliedern des Rates, der Ortsbeiräte und der Aufsichtsräte aufgrund der nunmehr festgestellten rechtlichen Vorgaben initiieren bzw. einladen.

Offizielle Sitzungseinladung auf dem formalen Weg sind selbstverständlich ausgenommen. 

 

Von Seiten der FWG-Fraktion wurde daraufhin gewünscht, dass die Besprechung, als formelle Sitzung, wiederholt wird.