Sitzung: 17.05.2023 Stadtrat
Der Vorsitzende führte aus, dass er mit
verschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrates der TN GmbH, auf Wunsch dieser,
einen Besprechungstermin, mit ihm, hatte.
Nachdem von Seiten einer Fraktion des
Stadtrates jedoch Bedenken gegenüber dieser Besprechung geäußert wurden, ließ
er die Rechtslage durch die Verwaltung prüfen.
Hierbei wurde festgestellt, dass, gem. einem
Urteil des OVG aus dem Jahre 1966 es sich bei einem Treffen von Ratsmitgliedern
immer um eine Sitzung des Rates handelt, ob hierzu eingeladen wurde oder nicht,
deshalb ist hierzu immer der gesamte Rat einzuladen und nicht nur Teile des
Gremiums. Aus diesem Grunde, war das Treffen rechtsfehlerhaft.
Dies nahm der Vorsitzende zum Anlass eine
persönliche Erklärung abzugeben:
In
Zukunft werde ich NICHT mehr zu Einladungen von Besprechungen/Zusammenkünften
o.ä. mit Mitgliedern des Rates, der Ortsbeiräte und der Aufsichtsräte aufgrund
der nunmehr festgestellten rechtlichen Vorgaben initiieren bzw. einladen.
Offizielle
Sitzungseinladung auf dem formalen Weg sind selbstverständlich ausgenommen.
Von Seiten der FWG-Fraktion wurde daraufhin gewünscht, dass die Besprechung, als formelle Sitzung, wiederholt wird.