Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Vorsitzende verweist vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt auf § 22 GemO (Ausschließungsgründe) und bittet Ratsmitglieder, bei denen Ausschließungsgründe vorliegen, im Zuschauerraum Platz zu nehmen.

 

Er teilt mit, dass ein Ausschließungsgrund vorliegt, wenn z. B. ein Ratsmitglied im Außenbereich einen Stall hat, welcher nicht genehmigt ist oder der zwar genehmigt ist/ war, aber nicht mehr für die genehmigte Nutzung genutzt wird.

 

Es ergeht keine Meldung von Seiten eines Ratsmitgliedes, welches sich durch Ausschließungsgründe betroffen fühlt.

 

Die Ortsgemeinde hat das entwickelte Eingriffs- und Beseitigungskonzept des Außenbereichs in der Gemarkung Ramberg von der Bauaufsicht des Landkreises SÜW erhalten.

Der Vorsitzende präsentiert das Konzept an der Leinwand und trägt es vor.

Er teilt mit, dass dem Konzept noch die Baupolizeiverordnung aus dem Jahr 1961 beiliegt, die bis 1980 gültig war.

Die zuständige Baubehörde hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass bei Anfragen in dieser Angelegenheit Herr Boos zuständig ist (Kontaktdaten: 06341/940-237 / Philipp.Boos@suedliche-weinstrasse.de)

 

Die Ursache dieses bauaufsichtlichen Einschreitens wurde bereits im Ortsgemeinderat vorgetragen und kann in der veröffentlichten Niederschrift nachgelesen werden.

Der Vorsitzende nennt diesbezüglich ein paar Stichpunkte (Asphaltierung auf Privatgelände, Burgähnliche Einzäunung, Verschmutzungen, Forderung nach Glasfaser-Anschluss usw.).

 

Die aufgeführten Fälle wurden zum größten Teil von Bewohnern im Außenbereich selber, der Naturschutzbehörde beim Kreis, der Verbandsgemeindeverwaltung der Ortsgemeinde und anderen mitgeteilt und Abhilfe verlangt.

 

Die Ortsgemeinde hat zu den bauaufsichtlichen Maßnahmen des Landkreises schon 2021 eine Stellungnahme beschlossen, die vom Vorsitzenden vorgelesen wird.

Die mit dieser Stellungnahme abgegebene Absichtserklärung ist die Meinung der Ortsgemeinde.

 

Trotz des umfangreichen Nachweises über den Grund der bauaufsichtlichen Maßnahmen, der Erklärung durch die Stellungnahme der Ortsgemeinde, gibt es immer wieder Verleumdungen, Unterstellungen und üble Nachreden gegen die Gemeindeführung und einzelne Mitglieder des Gemeinderats. Diese insbesondere durch Eigentümer von Hütten, welche dem Verfall preisgegeben waren, Eigentümer welche selber Anzeige erstattet haben oder in der Berichterstattung der Rheinpfalz.     

 

Es wird vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass dies nicht mehr hingenommen wird und Rechtsmittel in Anspruch genommen werden.

Er informiert, dass bereits gegen eine Person ein Verfahren beim Amtsgericht eingeleitet wurde und eine weitere Anzeige vorbereitet wird und verweist in diesem Zusammenhang auf

§ 186 Strafgesetzbuch.


Der Gemeinderat beschließt mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung, dass die Kreisverwaltung SÜW dazu aufgerufen wird, die Stellungnahme der Ortsgemeinde, im Rahmen ihres Ermessensspielraums zu berücksichtigen.