Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 2

Sachverhalt:

 

Ortsbürgermeister Gerhard Hammer sowie der Erste Beigeordnete und Ratsmitglied Georg Geenen und der weitere Beigeordnete und Ratsmitglied Michael Götz sind von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Der Jahresabschluss 2021 der Ortsgemeinde Völkersweiler schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.016.081,42 € ab und hat sich somit um 34.025,36 € erhöht.

 

Auf der Aktivseite hat sich das Anlagevermögen um rd. 4.800,00 € erhöht. Dies ist insbesondere auf die bilanziellen Abschreibungen in Höhe von rd. 38.000,00 € zurückzuführen. Außerdem wurden für den Grunderwerb aus dem Jahr 2020 nochmals rd. 2.800,00 € verausgabt. Für die Stützwand an der Hauptstraße fielen Ausgaben von rd. 40.000,00 € an. Diese Baumaßnahme wurde noch nicht aktiviert und ist daher auf der Position „Anlage im Bau“ bilanziert.

 

Beim Umlaufvermögen gab es eine Zunahme bei den liquiden Mitteln um rd. 13.200,00 € auf insgesamt 252.676,81 €. Die Forderungen haben sich insgesamt um rd. 28.600,00 € erhöht.

 

Das Eigenkapital hat sich aufgrund des positiven Jahresergebnisses 2021 um 64.519,31 € auf 1.529.236,17 € erhöht.

 

Bei den Sonderposten gab es eine Reduzierung von rd. 26.300,00 € aufgrund Auflösung von Sonderposten. Die Verbindlichkeiten haben sich zum Jahresende um rd. 3.350,00 € reduziert

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 15.3.2023 die Unterlagen zum Jahresabschluss 2021 geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss 2021 festzustellen und die Entlastung gem. § 114 GemO zu erteilen.

 


Der Gemeinderat beschließt einstimmig mit sieben Ja-Stimmen die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und erteilt dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Annweiler am Tr. die Entlastung gem. § 114 GemO.