Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltung: 0

Der ST Queichhambach möchte auf dem Friedhof in Queichhambach neue Grabarten anbieten. Es handelt sich um folgende Grabarten:

 

-          Rasenreihengräber für Erdbestattungen

-          Wiesenurnenreihengrabstätten unter Bäumen

 

Beide Grabarten sollen als Reihengrabarten angeboten werden.

 

In den Reihengrabstätten für Erdbestattungen darf ein Sarg bestattet werden.

Das Nutzungsrecht beträgt 25 Jahre. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

Die Vergabe erfolgt im Todesfall und der Reihe nach.

Als Kennzeichnung des Grabplatzes sind ausschließlich begehbare Gedenkplatten in der Größe 30 cm x 30 cm zulässig.

 

In den Wiesenurnenreihengrabstätten unter Bäumen darf eine Urne beigesetzt werden.

Das Nutzungsrecht beträgt 15 Jahre. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

Die Vergabe erfolgt im Todesfall und der Reihe nach.

Als Kennzeichnung der Grabplätze können Namensschilder in der Größe 22 cm x 10 cm an einer Namens Stele angebracht werden (siehe Anlage zur Friedhofssatzung).

 

Durch die neu angebotenen Grabarten wurden die §§ 10, 12, 13, 15, 28 der Friedhofssatzung geändert.

Es wurden die §§ 17 b, 17 c der Satzung hinzugefügt.

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig die Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Annweiler am Trifels.