Sitzung: 29.03.2023 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 02/814/IV/615/2023
Der ST
Queichhambach möchte auf dem Friedhof in Queichhambach neue Grabarten anbieten.
Es handelt sich um folgende Grabarten:
-
Rasenreihengräber
für Erdbestattungen
-
Wiesenurnenreihengrabstätten
unter Bäumen
Beide Grabarten
sollen als Reihengrabarten angeboten werden.
In den
Reihengrabstätten für Erdbestattungen darf ein Sarg bestattet werden.
Das Nutzungsrecht
beträgt 25 Jahre. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
Die Vergabe
erfolgt im Todesfall und der Reihe nach.
Als Kennzeichnung
des Grabplatzes sind ausschließlich begehbare Gedenkplatten in der Größe 30 cm
x 30 cm zulässig.
In den
Wiesenurnenreihengrabstätten unter Bäumen darf eine Urne beigesetzt werden.
Das Nutzungsrecht
beträgt 15 Jahre. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
Die Vergabe
erfolgt im Todesfall und der Reihe nach.
Als Kennzeichnung
der Grabplätze können Namensschilder in der Größe 22 cm x 10 cm an einer Namens
Stele angebracht werden (siehe Anlage zur Friedhofssatzung).
Durch die neu
angebotenen Grabarten wurden die §§ 10, 12, 13, 15, 28 der Friedhofssatzung
geändert.
Es wurden die §§
17 b, 17 c der Satzung hinzugefügt.
Der Stadtrat
beschließt einstimmig die Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Annweiler am
Trifels.