Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Vorsitzende erteilte Herr Klos das Wort.

 

Dieser informierte über die Haushaltsentwicklung der vergangenen Jahre und die in diesem Zusammenhang stehende Einschränkungen bei den Haushaltsgenehmigungen durch die Kommunalaufsicht. In diesem Zusammenhang erläuterte er insbesondere die Neuregelung des Kommunalfinanzausgleichsgesetzes ab 2023. Zudem informierte er hinsichtlich dem Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz. Im Kontext der Neuregelung und der geplanten Entschuldung durch das Land gibt es eine Weisung vom Ministerium des Innern und für Sport gegenüber der kommunalen Aufsichtsbehörde. Nach dieser dürfen in 2023 grundsätzlich nur noch neue Investitionskredite bei negativer freier Finanzspitze erteilt werden, wenn die Finanzierung des zusätzlichen Schuldendienstes im neuen Haushalt sichergestellt ist.

 

Danach wurden einzelne Haushaltspositionen erörtert und diskutiert.

Es wurde vorgeschlagen, dass das Marketingbudget vom Hohenstaufensaal der Stadt Annweiler um 5.000,00 € reduziert wird und dafür im Gegenzug die vorgesehenen 5.000,00 € für neues Videoequipment im Haushalt belassen werden.

Des Weiteren soll auf die Ausweisung eines KW-Vermerkes im Stellenplan „Jugendhaus“ zunächst verzichtet werden.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig den Haushaltsentwurf 2023 mit der Änderung, dass das Marketingbudget vom Hohenstaufensaal der Stadt Annweiler um 5.000,00 € reduziert wird und dafür im Gegenzug die vorgesehenen 5.000,00 € für neues Videoequipment im Haushalt belassen werden, zu beschließen.