OB Jürgen Munz informierte die Anwesenden nochmal über die Beanstandung der Kommunalaufsicht vom 29.07.2021 über die Frage von TOP im öffentlichen Teil der Sitzungen vom 24.03.2021 und 21.04.2021 und der in diesem Zusammenhang von der Ortsgemeinde eingelegten Beschwerde bei der ADD.mit Schreiben, Eingang vom 23. Dezember 2022, wurde der Widerspruch nun von der ADD zurückgewiesen.

 

In der Rechtsbehelfsbelehrung heißt es:

Gegen die Beanstandung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße vom 29.07.2021 in der Gestalt dieses Widerspruchsbescheides vom 12.12.2022 kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheide Klage bei dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße erhoben werden. Auf Bitte von Ortsbürgermeister Munz hat die Verwaltung, in Person von Bürgermeister Burkhart, Herrn Rechtsanwalt Roth beauftragt Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße zu erheben und die Interessen der Ortsgemeinde Ramberg zu vertreten.

 


Der Ortsgemeinderat beschließt mit 9 JA-Stimmen und 3 NEIN-Stimmen, Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Beanstandung der Kommunalaufsicht vom 29.07.2021 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.12.2022 einzulegen.