Nachtrag: 06.12.2022
Sitzung: 13.12.2022 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 02/799/VIII/181/2022
Mit dem
Bebauungsplan „Kurhausstraße“, 1. Änderung und 1. Ergänzung werden die
bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die weitere Entwicklung des
Jugendstilhotels Trifels geschaffen.
In seiner Sitzung
am 23.03.2022 hat der Stadtrat über die im Rahmen der Entwurfsoffenlage und der
Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen abwägend beraten. Dieser
Abwägungsbeschluss dient der Verwaltung zur Feststellung der Planreife für
Baugenehmigungen nach § 33 BauGB während der Planaufstellung. Der formelle Satzungsbeschluss
kann gefasst werden, wenn die laufende Änderung des Flächennutzungsplanes
abgeschlossen ist.
Inzwischen wurden
auf der Grundlage der Beschlusslage Bauvorhaben genehmigt und teilweise bereits
umgesetzt.
Für zusätzliche
Gästezimmer setzt der Bebauungsplan mehrere Teilbereiche fest. Im Teilgebiet SO
2 wird die Grundlage für Gebäude mit Gästezimmern in Form einzelner stehender
Lodges geschaffen.
Im Zuge der
Bauausführung für die Baumhäuser im Waldrandbereich hat sich eine Möglichkeit
zur Optimierung der Erweiterungsmaßnahmen ergeben, die gleichzeitig Flächen und
Kosten für Erschließungsmaßnahmen einspart sowie zur Minimierung von Eingriffen
in Natur und Landschaft beiträgt.
Inhaltlich soll
auf vier zulässige Gebäude für Lodges und einen Erschließungsweg verzichtet
werden. Ersetzt werden die Gebäude durch aufgestelzte Gebäude mit Gästezimmern
(sog. „Chalets“), die südlich des Erschließungsweges für die Baumhäuser
errichtet werden sollen.
Im Bebauungsplan
wirkt sich die Änderung im Wesentlichen durch die Verschiebung von Bauflächen
und der Aufgabe einer Verkehrsfläche aus.
Neu festgesetzt
wird ein Baufeld für die Errichtung der Chalets östlich der Baumhäuser.
Die Änderungen im
Bebauungsplan (Plankarte und textliche Festsetzungen) machen die Durchführung
einer erneuten Offenlage erforderlich. Die städtebauliche Begründung,
Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag werden zum Verfahren
entsprechend angepasst.
Abbildung 1: Plankarte Bebauungsplan Stand
Abwägungsentwurf 03/2022
Abbildung 2: Plankarte Bebauungsplan Stand Entwurf für
die erneute Offenlage 12/2022
1.
Der Bau- und Planungsausschuss beschließt Herrn Dipl. Ing. Andreas Richter,
Planungsbüro KuBus als Sachverständigen zu hören.
2.
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Bebauungsplan zu
ändern und eine erneute Offenlage zu beschließen.
Beschlussfassung
erfolgte mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen.