Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 23.03.2022 hat der Ortsgemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Bruch“ beschlossen.

 

Inzwischen wurde für das Gebiet eine Artenschutzprüfung vorgenommen und der Entwurf des Bebauungsplanes wurde erstellt.

 

Der Ortsgemeinderat hat nun über die nächsten Verfahrensschritte zu beschließen.

Der Entwurf des von der Firma BIT-Ingenieure (BIT Stadt und Umwelt) Karlsruhe ausgearbeiteten Bebauungsplans wurde von Herrn Frece ausführlich vorgestellt.

 

Folgende Vorbehalte wurden seitens des Rates geltend gemacht:

Aufgrund des Lehmbodens wird das Oberflächenwasser nicht auf dem Grundstück versickern. Die Dachbegrünung auf den Nebengebäuden soll keine „Muss-Vorschrift“, sondern eine „Kann-Vorschrift“ werden. Der Wasserhaushalt ist neu zu berechnen. Es sind keine Vorschriften bzgl. der Bebauung ausschließlich mit Doppelhaushälften zu machen. Vielmehr soll ein Baufenster vorgegeben werden, in dem Einfamilienhäuser sowie Doppelhäuser gebaut werden können. Redaktionelle Änderung: In Tz. 3.7 wird „VG Herxheim“ anstatt „VG Annweiler“ geschrieben.


  1. Der Ortsgemeinderat billigt den vorgestellten Bebauungsplan mit den oben genannten Vorbehalten
  2. Der Ortsgemeinderat beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren
  3. Der Ortsgemeinderat beschließt die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanentwurfs

 

Die Beschlussfassung zu den Punkten 1., 2., und 3. erfolgte einstimmig.