Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltung: 1, Befangen: 0

Im Rahmen der städtebaulichen Weiterentwicklung des Ortskerns von Ramberg, soll an der Stelle des Albertusheims ein innerörtlicher Neubau für Wohnen und Gewerbe entstehen.

 

Das Planungsrecht für diesen ortsbildprägenden Neubau soll über einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch abgesichert werden.

 

Der Bebauungsplan sieht den Bau von zwei Geschoßbauten (max. 3-geschossig, Wandhöhe 10,60 m) mit einem Verbindungsbau und einem Ladenlokal im Erdgeschoß vor, der über die Hauptstraße im Osten erschlossen wird.

 

Der Bebauungsplan baut auf das städtebauliche Konzept auf, welches bereits dem Ortsgemeinderat für diesen Bereich vorgestellt wurde.

 

Der überplanende Bereich hat eine Größe von 0,12 ha.

 


1. Der Ortsgemeinderat beschloss mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Mitte Ramberg“.

Der Bebauungsplan soll als sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufgestellt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geht aus dem vorgelegten Plan hervor.

 

2. Der Bebauungsplanentwurf wird einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung vom Ortsgemeinderat mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung in der vorgelegten Form gebilligt oder mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen gebilligt.

 

3. Der Ortsgemeinderat beschloss mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung, gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.

 

4. Der Ortsgemeinderat beschloss mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die Offenlage des Planwerkes.