Sitzung: 23.11.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Vorlage: 08/150/VIII/174/2022
Im Rahmen der
städtebaulichen Weiterentwicklung des Ortskerns von Ramberg, soll an der Stelle
des Albertusheims ein innerörtlicher Neubau für Wohnen und Gewerbe entstehen.
Das Planungsrecht
für diesen ortsbildprägenden Neubau soll über einen Bebauungsplan der
Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch abgesichert werden.
Der Bebauungsplan
sieht den Bau von zwei Geschoßbauten (max. 3-geschossig, Wandhöhe 10,60 m) mit
einem Verbindungsbau und einem Ladenlokal im Erdgeschoß vor, der über die Hauptstraße
im Osten erschlossen wird.
Der Bebauungsplan
baut auf das städtebauliche Konzept auf, welches bereits dem Ortsgemeinderat
für diesen Bereich vorgestellt wurde.
Der überplanende
Bereich hat eine Größe von 0,12 ha.
1. Der Ortsgemeinderat beschloss mit 9
Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung, die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Neue Mitte Ramberg“.
Der Bebauungsplan soll als sog. Bebauungsplan
der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufgestellt werden. Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes geht aus dem vorgelegten Plan hervor.
2. Der Bebauungsplanentwurf wird
einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung vom Ortsgemeinderat
mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung in der vorgelegten Form
gebilligt oder mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen gebilligt.
3. Der Ortsgemeinderat beschloss mit 9
Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung, gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu
beteiligen.
4. Der Ortsgemeinderat beschloss mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die Offenlage des Planwerkes.