Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Bebauungsplan „Am Kabig II“ soll die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Grundlage zur Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses aus dem Flurstück 1100/1 in der Gemarkung Annweiler am Trifels schaffen.

 

Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der beiliegende Karte ersichtlich.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 18.12.2019 den Aufstellungsbeschluss schon einmal gefasst, da das Verfahren bis zum heutigen Tage, jedoch nicht weiterverfolgt wurde und nun wieder aufgegriffen werden soll, ist aus Gründen der Rechtssicherheit der Aufstellungsbeschluss neu zu fassen.

 

Auf Grund einer Änderung des Baugesetzbuches, wurde der § 13 b ins Baugesetzbuch aufgenommen. Diese gesetzliche Regelung ermöglicht den Gemeinden, die Entwicklung am Ortsrand gelegenen Grundstücke, mittels eines Bebauungsplanes, in einem sog. beschleunigtem Verfahren.

 

Ein Flächen- und Umweltausgleich kann, auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmung, entfallen. Jedoch sind die Bestimmungen des Umwelt-, insbesondere des Artenschutzrechts zu beachten.

 

Allgemeines Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, für den Planbereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Kabig II“.