Sitzung: 16.11.2022 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 02/791/VIII/173/2022
Der Bebauungsplan
„Am Kabig II“ soll die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Grundlage zur
Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses aus dem Flurstück 1100/1 in
der Gemarkung Annweiler am Trifels schaffen.
Der künftige
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der beiliegende Karte ersichtlich.
Der Stadtrat hat
in seiner Sitzung vom 18.12.2019 den Aufstellungsbeschluss schon einmal
gefasst, da das Verfahren bis zum heutigen Tage, jedoch nicht weiterverfolgt
wurde und nun wieder aufgegriffen werden soll, ist aus Gründen der
Rechtssicherheit der Aufstellungsbeschluss neu zu fassen.
Auf Grund einer
Änderung des Baugesetzbuches, wurde der § 13 b ins Baugesetzbuch aufgenommen.
Diese gesetzliche Regelung ermöglicht den Gemeinden, die Entwicklung am
Ortsrand gelegenen Grundstücke, mittels eines Bebauungsplanes, in einem sog.
beschleunigtem Verfahren.
Ein Flächen- und
Umweltausgleich kann, auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmung, entfallen.
Jedoch sind die Bestimmungen des Umwelt-, insbesondere des Artenschutzrechts zu
beachten.
Allgemeines Ziel
der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, für den Planbereich eine geordnete
städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende
sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu
schützen und zu entwickeln
Der Stadtrat beschließt einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Kabig II“.