Sitzung: 16.11.2022 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 02/789/VI/348/2022/1
Die
Aufwendungen von Verbrauchsmaterialien, Lohnkosten und Aufwendungen für
Einbauteilen steigen in erheblichem Maße. Für 2023 wurde von vielen
Vorlieferanten erneut Preiserhöhungen angekündigt. Hinzu kommen erwartbare hohe
Lohnabschlüsse im Bereich der Energie- und Wasserversorgung. Aufgrund unserer
Hochrechnung wird erwartet, dass aufgrund der Preissteigerungen bei
Beibehaltung der Entgelte ein Jahresergebnis unterhalb des Mindestgewinns
möglich wäre. Die Erreichung des Mindestgewinnes ist für die Ausschüttung der
Konzessionsabgabe an die Stadt in Höhe von 90.000 € erforderlich. Gleichwohl
werden bei den Stadtwerken Annweiler am Trifels die Erlöse aus dem E-Werk und
dem Wasserwerk zusammengerechnet. Der Mindestgewinn beträgt derzeit zusammen
für beide Werke 152.000 €, der erreicht werden müsste. Eines der beiden Werke
oder beide zusammen, müssen diesen Gewinn erreichen, damit die
Konzessionsabgabe ausgeschüttet werden kann.
Im
Wirtschaftsjahr 2021 wurde ein Gewinn nach Steuern mit 195.000 € erreicht, so dass
die Konzessionsabgabe ausbezahlt werden konnte.
Bei
planmäßigem Verlauf, d. h. der Bereich des Stromvertriebs erreicht einen Gewinn
von rd. 150.000 €, das Wasserwerk ohne Gebührenerhöhung einen Gewinn von 30.000
€, würde der gemeinsame Mindestgewinn erreicht werden. Vorausgesetzt weder im
Bereich des E-Werks und des Wasserwerks würden größere negative Abweichungen
erfolgen.
Bei einer
Entgelterhöhung von 0,10 € / m³ und einer Erhöhung des Wiederkehrenden Beitrags
um 0,01 € / m² würden Mehreinnahmen von rd. 55.000 € entstehen, die auf den
prognostizierten Gewinn von derzeit 30.000 € aufzuschlagen wäre. Die Erreichung
des Mindestgewinns wäre damit deutlich gesichert. Hinsichtlich der finanziellen
Belastung für die Haushalte kann von folgenden Zahlen ausgegangen werden:
-
4
Personen-Haushalt mit 120 m³ = 12,00 € / Jahr oder 1,20 € im Monat (10
Abschläge)
-
600 m²
Grundstück * 0,01 € = 6,00 € / Jahr oder 0,60 € im Monat
Gesamtbelastung:
12,60 € im Jahr oder 1,26 € / Monat.
Letztmalig
wurden die Gebühren / Entgelte unterjährig zum 1.6.2021 in gleichem Umfang auf
derzeit 1,65 € / m³ Wasserentnahme und 0,18 € / m² Wiederkehrenden Beitrag
angehoben.
Aufgrund der
zahlreichen Kostensteigerungen für unsere Bürger*Innen sollte eine
Entgelterhöhung im politischen Kontext gesehen werden. Einerseits wäre eine
Erhöhung der Entgelte wie oben dargestellt moderat, andererseits erhöhen sich
nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens, so dass eine Nichterhöhung ein
kleines, aber sichtbares Zeichen wäre. In dem Falle einer Nichterhöhung wird
seitens der Stadtwerke alle Bemühungen unternommen, die höheren
„Einkaufspreise“ zu kompensieren (ohne Verlust an Versorgungssicherheit), z. B.
durch eine höhere Ausschüttung aus der Beteiligung der Energie Südpfalz GmbH.
Des Weiteren wäre es möglich im Falle des Vollzugs der Wirtschaftspläne auch
noch unterjährig Gebühren zu erhöhen, insbesondere wenn durch besondere
Umstände, z. B. erhebliche Wasserrohrbrüche oder nochmals verschlechternde
Umstände auf dem Energiemarkt, das Erreichen des Mindestgewinnes nicht möglich
wäre. Derzeit tendiert die Werkleitung nicht zu erhöhen, allerdings ist dies
nunmehr eine politische Entscheidung und es kann trotz Kompensationsmaßnahmen
aufgrund der schwierigen Lage am Energiemarkt keinesfalls garantiert werden,
dass der Mindestgewinn erreicht wird.
BÜNDNIS
90/GRÜNEN stellte den Antrag, dass keine weiteren Gartenwasserzähler mehr
installiert werden sollen, damit nicht länger Trinkwasser zur Bewässerung von
Gärten verschwendet wird. Zudem werden für diese Zähler keine Abwassergebühren
gezahlt.
Der
Vorsitzende erklärte, dass dieser Antrag besser in den Werkausschuss passt.
Werkdirektor
Paul wies darauf hin, dass die Satzung hierzu geändert werden müsste. Zunächst
müsste jedoch eine rechtliche Überprüfung stattfinden.
Ratsmitglied
Freudenmacher stellte den Antrag, dass in diesem Zuge auch die Notwendigkeit
der Bewässerung der Sportanlagen geprüft werden sollte.
Nach einem
Antrag zur Geschäftsordnung von Ratsmitglied Straßner wurde die Beratung
beendet, so dass ein Beschluss gefasst werden konnte.
Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig keine Erhöhung der Entgelte vorzunehmen, mit dem Risiko, dass der Mindestgewinn nicht erzielt werden kann, insofern weitere negative Umstände hinzutreten.