Sitzung: 16.11.2022 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 02/788/VI/347/2022/1
Der Werkausschuss wurde in seiner letzten Sitzung über die Entwicklung
bei den Strompreisen informiert. Zum damaligen Zeitpunkt standen einige
Parameter, wie z. B. die Entwicklung der Netzentgelte der Stadtwerke Annweiler
am Trifels noch nicht fest, so dass eine abschließende Empfehlung noch nicht
gemacht werden konnte. Am 15.10. d. J. konnten wir unsere Netzentgelte
berechnen und veröffentlichen. Unsere Netzentgelte steigen weiter, was für das
Unternehmen als solches zunächst einmal eine positive Nachricht ist, allerdings
mit der Prämisse, dass dann auch die Strompreise weiter steigen.
Die Strompreise werden im Wesentlichen durch den Einkaufspreis
bestimmt. Folgender Chart zeigt die Entwicklung der Stromeinkaufspreise zum
Zeitpunkt auf der horizontalen Achse, wobei F=Feb., M=Mai, A = Aug. und N =
Nov. steht, für künftige Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025. Die Preisangabe auf
der vertikalen Achse erfolgt in €/MWh. Umgerechnet auf die im Kundengeschäft
verwendete Mengeneinheit Cent/kWh steht z.B. 600 für 60 Cent/kWh.
(Quelle: Energate, PwC Research: Stand 12.09.2022)
Der Chart sagt u.a. aus:
Hätten die Stadtwerke Annweiler erst am 16.09.2022 die gesamte
Strommenge für Ihre Kunden für das Jahr 2023 eingekauft, wäre der Einkaufpreis 51,10 Cent/kWh netto. Nach
Hinzurechnung der Stromsteuer, der Netzentgelte sowie der Vertriebskosten
ergäbe dies ein Kundenpreis in Höhe von ca. 66 Cent/kWh netto, was dann inkl.
der gesetzl. MWST von 19 % ein Kundenpreis von 78,54 Cent/kWh brutto bedeuten würde.
Dieses „Horrorszenario“ können wir unseren Kunden ersparen. Zum einen
weil wir bereits seit einiger Zeit Strommengen für 2023 eingekauft haben und
zum anderen auf den weitgehenden Verzicht von Margen und Gewinnmaximierungen.
Unser durchschnittlicher Einkaufspreis liegt bei 19,00 ct./kWh (netto). Rechnet
man nunmehr die Netzentgelte von 9,43 ct./kWh (+ 1 ct./kWh ggü. Vorjahr) hinzu
ist es uns möglich für 2023 folgende Tarife anzubieten:
Tarifgruppe |
Preis seit 1.7.22*1 Ct./kWh |
Preis ab 1.1.2023 |
ca. Mehrkosten €/Monat |
Grundver-
sorgung |
45,01 Ct. |
46,50 ct. |
6 € |
Treuetarife |
32,30 Ct. |
43,80 ct. . |
46 € |
Sondertarife
|
26,44 Ct. |
40,81 ct. |
58 € |
*1Die Preise 2022
haben sich zum 1.7.2022 durch den Wegfall der EEG-Umlage um 4,43 Cent/kWh
brutto reduziert.
Alle anderen Tarife, wie z. B. Wärmepumpentarife, steigen in gleichem
Umfang.
Vorstehende Informationen sind vorläufig auf Basis der Gesetzeslage zum
18.10.2022.
Aktuell werden in der Politik u.a. folgende Themen diskutiert, die
direkt Einwirkung auf die künftigen Strompreise haben können:
1. Einführung einer Strompreisbremse
bzw. eines Strompreisdeckels für einen Basisverbrauch
2. Keine Sperrung von Stromzählern bei
Nichtzahlung der Rechnung / der Abschläge durch den Kunden
3. Können Zahlungsausfälle beim
Energieversorger auf die Strompreise umgelegt werden
Der Werkausschuss wird auch über eventuell auftretende Spannungen mit
öffentlicher Wirkung bei der Einstellung der Stromversorgung informiert. Dies
insbesondere auch bei Betrieben mit der Konsequenz der Schließung und in der
Folge Personalentlassungen.
Aus wirtschaftlichen Gründen können die Stadtwerke jedoch nur begrenzt
Ausfälle durch die Nichtzahlung von Stromrechnungen abfangen. In einschlägigen
Medien werden Zahlungsausfälle durch die stark steigenden Energiepreise in
Größenordnungen von 10 % und mehr der Gesamtforderungen aus den
Energierechnungen erwartet. Dies wären bezogen auf die Umsatzerlöse der
Stadtwerke ca. 300.000 €.
Bereits aktuell ist festzustellen, dass die Anzahl der
Zahlungsrückstände von 250 Kunden sich nahezu verdoppelt hat. Inwiefern dies
dann tatsächlich zu Zahlungsausfällen führt bleibt abzuwarten.
Zur Strompreisanpassung ist folgender Zeitplan vorgesehen:
08.11.2022 Empfehlung
neuer Strompreise zum Beschluss durch den Stadtrat
16.11.2022 Beschluss
der neuen Strompreise im Stadtrat
17.11.2022 Versand
der Kundenanschreiben mit den neuen Preisen
(Preisänderungen
müssen 6 Wochen im Voraus dem Kunden
schriftlich
mitgeteilt werden. Kunde hat Sonderkündigungsrecht).
01.01.2023 Inkrafttreten
der neuen Preise
Es wurde zunächst der Antrag gestellt, für 1 Jahr die Gebühren des
Ökostromtarifes auf das Niveau des Sondertarifes zu senken, um einen Anreiz für
Neukunden des Ökostromes zu schaffen.
Nach Erläuterungen von Werkdirektor Paul zur Problematik des
Ökostromlokaltarifes wurde auf den Antrag verzichtet.
Nach ausführlicher Beratung beschließt der Stadtrat mit 19 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme die Tarifänderungen wie im Sachverhalt beschrieben vorzunehmen.