Sitzung: 23.11.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltung: 1, Befangen: 4
Vorlage: 08/148/V/481/2022
Der Vorsitzende,
Jürgen Munz, der Erste Beigeordnete Norbert Claßen, der Beigeordnete Thomas
Dietrich und die Ratsmitglieder Thomas Munz und Judith Engel waren gem. § 22
GemO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und nahmen im Zuhörerraum
Platz. Den Vorsitz übernahm der Beigeordnete Marco Engel.
Die
Bilanz des Jahresabschlusses 2017 schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von
7.581.613,33 € ab und hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 110.141,12 €
erhöht.
Auf
der Aktivseite ergibt sich diese Erhöhung insbesondere aus den nachfolgend
aufgeführten Vorgängen:
Die
Abschreibungen schlagen mit rd. 169.000,00 € zu Buche. Die Forderungen haben
sich um rd. 172.000,00 € erhöht, was insbesondere auf die Zunahme der
Forderungen an die Einheitskasse, also die liquiden Mittel, zurückzuführen ist.
Für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik wurden rd. 88.000,00
€ verausgabt. Die Vorräte erhöhten sich um rd. 25.000,00 €, insbesondere im
Bereich des Forstes.
Auf
der Passivseite schlägt das positive Jahresergebnis 2017 mit rd. 45.800,00 € zu
Buche. Die Auflösung der Sonderposten belaufen sich auf rd. 100.000,00 €. Des
Weiteren erfolgte eine Aktivierung der Sonderposten für die Straßenbeleuchtung
mit rd. 47.000,00 €. Außerdem wurden in den Sonderposten für den kommunalen
Finanzausgleich rd. 92.000,00 € neu eingestellt.
Das
Eigenkapital erhöht sich aufgrund des positiven Jahresergebnisses 2017 um
45.896,05 € auf 4.930.839,78 €.
Die
liquiden Mittel belaufen sich zum Jahresende auf 186.521,79 € und haben sich
somit um 157.491,36 € erhöht.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.10.2022 die Unterlagen
zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss festzustellen
und die Entlastung zu erteilen.
Der Gemeinderat beschloss mit 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung, die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und erteilt dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels die Entlastung gem. § 114 GemO. Frau Schwarzmann und Herr Engel stimmten bei diesem Tagesordnungspunkt nicht mit ab..