Beschluss: Kenntnis genommen

Ortsbürgermeister Denny erläuterte dem Gemeinderat, dass Frau Ursula Heck für das verstorbene Ratsmitglied Karl Krause in den Gemeinderat nachrückt und daher zu ihrem Amtsantritt gem. § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung zu verpflichten ist. Er belehrte Frau Heck über die Obliegenheiten ihres Amtes und gab die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung bekannt. Diese beinhalten insbesondere die Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder sowie deren Ausschluss aus dem Gemeinderat.

 

Nach Verlesen der Verpflichtungsformel wurde Ratsmitglied Ursula Heck durch Ortsbürgermeister Denny verpflichtet.