Sitzung: 08.11.2022 Werkausschuss
Beschluss: empfohlen zur Beschlussfassung an Rat
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltung: 2
Vorlage: 02/789/VI/348/2022
Die
Aufwendungen von Verbrauchsmaterialien, Lohnkosten und Aufwendungen für
Einbauteilen steigen in erheblichem Maße. Für 2023 wurde von vielen
Vorlieferanten erneut Preiserhöhungen angekündigt. Hinzu kommen erwartbare hohe
Lohnabschlüsse im Bereich der Energie- und Wasserversorgung. Aufgrund unserer
Hochrechnung wird erwartet, dass aufgrund der Preissteigerungen bei
Beibehaltung der Entgelte ein Jahresergebnis unterhalb des Mindestgewinns
möglich wäre. Die Erreichung des Mindestgewinnes ist für die Ausschüttung der
Konzessionsabgabe an die Stadt in Höhe von 90.000 € erforderlich. Gleichwohl
werden bei den Stadtwerken Annweiler am Trifels die Erlöse aus dem E-Werk und
dem Wasserwerk zusammengerechnet. Der Mindestgewinn beträgt derzeit zusammen
für beide Werke 152.000 €, der erreicht werden müsste. Eines der beiden Werke
oder beide zusammen, müssen diesen Gewinn erreichen, damit die
Konzessionsabgabe ausgeschüttet werden kann.
Im
Wirtschaftsjahr 2021 wurde ein Gewinn nach Steuern mit 195.000 € erreicht, so dass
die Konzessionsabgabe ausbezahlt werden konnte.
Bei
planmäßigem Verlauf, d. h. der Bereich des Stromvertriebs erreicht einen Gewinn
von rd. 150.000 €, das Wasserwerk ohne Gebührenerhöhung einen Gewinn von 30.000
€, würde der gemeinsame Mindestgewinn erreicht werden. Vorausgesetzt weder im
Bereich des E-Werks und des Wasserwerks würden größere negative Abweichungen
erfolgen.
Bei einer
Entgelterhöhung von 0,10 € / m³ und einer Erhöhung des Wiederkehrenden Beitrags
um 0,01 € / m² würden Mehreinnahmen von rd. 55.000 € entstehen, die auf den
prognostizierten Gewinn von derzeit 30.000 € aufzuschlagen wäre. Die Erreichung
des Mindestgewinns wäre damit deutlich gesichert. Hinsichtlich der finanziellen
Belastung für die Haushalte kann von folgenden Zahlen ausgegangen werden:
-
4
Personen-Haushalt mit 120 m³ = 12,00 € / Jahr oder 1,20 € im Monat (10
Abschläge)
-
600 m²
Grundstück * 0,01 € = 6,00 € / Jahr oder 0,60 € im Monat (10 Abschläge)
Gesamtbelastung:
18,00 € im Jahr oder 1,80 € / Monat (10 Abschläge).
Letztmalig
wurden die Gebühren / Entgelte unterjährig zum 1.6.2021 in gleichem Umfang auf
derzeit 1,65 € / m³ Wasserentnahme und 0,18 € / m² Wiederkehrenden Beitrag
angehoben.
Aufgrund der
zahlreichen Kostensteigerungen für unsere Bürger*Innen sollte eine Entgelterhöhung
im politischen Kontext gesehen werden. Einerseits wäre eine Erhöhung der
Entgelte wie oben dargestellt moderat, andererseits erhöhen sich nahezu alle
Bereiche des täglichen Lebens, so dass eine Nichterhöhung ein kleines, aber
sichtbares Zeichen wäre. In dem Falle einer Nichterhöhung wird seitens der
Stadtwerke alle Bemühungen unternommen, die höheren „Einkaufspreise“ zu
kompensieren (ohne Verlust an Versorgungssicherheit), z. B. durch eine höhere
Ausschüttung aus der Beteiligung der Energie Südpfalz GmbH.
Des Weiteren
wäre es möglich im Falle des Vollzugs der Wirtschaftspläne auch noch
unterjährig Gebühren zu erhöhen, insbesondere, wenn durch besondere Umstände,
z. B. erhebliche Wasserrohrbrüche oder nochmals verschlechternde Umstände auf
dem Energiemarkt, das Erreichen des Mindestgewinnes nicht möglich wäre. Derzeit
tendiert die Werkleitung nicht zu erhöhen, allerdings ist dies nunmehr eine
politische Entscheidung und es kann trotz Kompensationsmaßnahmen aufgrund der
schwierigen Lage am Energiemarkt keinesfalls garantiert werden, dass der
Mindestgewinn erreicht wird.
Beschlussvorschlag Ausschuss:
Der Werkausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und
empfiehlt dem Stadtrat mehrheitlich bei 2 Enthaltungen keine Erhöhung der
Entgelte vorzunehmen, mit dem Risiko, dass der Mindestgewinn nicht erzielt
werden kann, insofern weitere negative Umstände hinzutreten.