Gemäß der Satzung wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 29.11.2021 wird der beitragsfähige Aufwand von den zu erwartenden Investitionsaufwendungen in den Abrechnungseinheiten nach Abs. 1 ermittelt.

 

Für die Abrechnungseinheit 1 (Ortslage Albersweiler mit St. Johann) ist für das Jahr 2022 der Ausbau der Vorderen Schöbstraße/Groschelstraße geplant.

 

Hierfür ist aus rechtlichen Gründen die Fassung eines Beschlusses über das Ausbauprogramm erforderlich.


Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Ausbau der Vorderen Schöbstraße/Groschelstraße für das Jahr 2022.