Sitzung: 07.11.2022 Ortsgemeinderat
Vorlage: 03/148/IV/553/2022
Gemäß der Satzung
wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen
(Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 29.11.2021 wird der
beitragsfähige Aufwand von den zu erwartenden Investitionsaufwendungen in den
Abrechnungseinheiten nach Abs. 1 ermittelt.
Für
die Abrechnungseinheit 1 (Ortslage Albersweiler mit St. Johann) ist für das
Jahr 2022 der Ausbau der Vorderen Schöbstraße/Groschelstraße geplant.
Hierfür ist aus rechtlichen Gründen die Fassung eines Beschlusses über das Ausbauprogramm erforderlich.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Ausbau der Vorderen Schöbstraße/Groschelstraße für das Jahr 2022.