Gemäß § 3
Abs. 2 der Satzung wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen
(Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 08.06.2016, in der derzeit
geltenden Fassung, wird der beitragsfähige Aufwand für die eine
Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach Abs. 1 ermittelt.
Für 2022 ist
die Erneuerung der Stützmauer unterhalb der Kirche vorgesehen. Bisher sind
Planungskosten angefallen.
Hierfür ist
aus rechtlichen Gründen die Fassung eines Gemeinderatsbeschlusses über das
Ausbauprogramm erforderlich.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Ausbauprogramm 2022 für die Erneuerung der Stützmauer unterhalb der Kirche.