Beschluss: beschlossen

Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 08.06.2016, in der derzeit geltenden Fassung, wird der beitragsfähige Aufwand für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach Abs. 1 ermittelt.

 

Für 2022 ist die Erneuerung der Stützmauer unterhalb der Kirche vorgesehen. Bisher sind Planungskosten angefallen.

 

Hierfür ist aus rechtlichen Gründen die Fassung eines Gemeinderatsbeschlusses über das Ausbauprogramm erforderlich.

 


Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Ausbauprogramm 2022 für die Erneuerung der Stützmauer unterhalb der Kirche.