Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 8, Enthaltung: 1, Befangen: 0

Dem Gemeinderat lag hierzu ein Bauantrag bezüglich eines Anbaus (Errichtung eines Heulagers) an einen Stall im Ohlsbachtal vor. Der Stall befindet sich auf einem Flurstück der Ortsgemeinde und wurde im Jahr 2004 als landwirtschaftlicher Stall für Rinder und Pferde auf Antrag einer Privatperson genehmigt. Die untere Naturschutzbehörde beurteilte das Vorhaben als unproblematisch, da der Antragsteller die gemeindeeigenen Flächen in einer Größenordnung von ca. 3,2 ha offenhält. Das Vorhaben soll widerruflich (gekoppelt an die landwirtschaftliche Nutzung und Viehhaltung) unter Auflagen genehmigt werden.

 

Eine diesbezügliche Offenhaltung ist der Gemeinde nicht bekannt, auch konnte keine Vereinbarung zwischen Nutzer und Ortsgemeinde gefunden werden.

 

Auf Anfrage der Gemeinde teilte der Antragsteller mit, dass er Offenhaltungsmaßnahmen für die Ortsgemeinde durchführt und 3 Pferde besitzt.

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung teilt mit, dass sie Bedenken gegen das beantragte Bauvorhaben hat.


Der Beschluss zur Zustimmung des Bauantrages erfolgte mit 3 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung. Das gemeindliche Einvernehmen wurde demnach nicht erteilt.