Nachtrag: 30.09.2022

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Im Zuge der Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes, müssen die bestehenden momentan genutzten Ackerflächen umgenutzt werden.

 

Unabhängig einer Umnutzung, muss auf den Plan-Nr. 2898 (1.330 qm), 2899 (1.330 qm), 2900 (1.400 qm) und 2901 (1.300 qm) ein Wall angelegt werden. Dies wird nach Übernahme der Grundstücke bzw. Ablauf des Pachtvertrages Ende Oktober durch den Bauhof der Stadt Annweiler umgesetzt.

 

Bezüglich einer Umnutzung des Geländes, wurden im Frühjahr Gespräche mit möglichen Kooperationspartnern geführt. Hierbei wurde der Stadt vorgeschlagen, die Flächen anzukaufen und eine Streuobstwiese anzulegen.

 

Weiterhin ist angedacht einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Flächen für regenerative Energien auf dem Klingelberg zu stellen.

 

Der Stadtrat soll nun über die grundsätzliche Nutzung der gemeindeeigenen Flächen auf dem Klingelberg beschließen.

 

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig die Umnutzung der gemeindeeigenen Flächen auf dem Klingelberg wie im Hochwasserschutzkonzept vorgesehen.