Abstimmung: Ja: 13, Nein: 5, Enthaltung: 1

Der Stadtbürgermeister beauftragte die Verwaltung zur Fristwahrung gegen die Haushaltsverfügung Widerspruch in Bezug auf die rechtlichen Bedenken bzw. Bedenken wegen Rechtsverletzung im Stellenplan einzulegen. Eine genaue Begründung wird nachgereicht. Die endgültige Entscheidung über die Einlegung des Widerspruchs liegt beim Stadtrat.


Der Stadtrat beschließt mit 13 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung Widerspruch gegen die Haushaltsverfügung in Bezug auf den Stellenplan 2022 einzulegen