Nachtrag: 28.09.2022

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 0

Seit dem 01.09.2022 ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSiKuMaV) in Kraft getreten und gilt bis 28.02.2023. Die vorliegende Verordnung regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von sechs Monaten.

 

In den vergangenen Wochen wurden nun alle notwendigen und umsetzbaren Energieeinsparmöglichkeiten im Bereich der Stadt Annweiler am Trifels geprüft und im Allgemeinen folgende Maßnahmen definiert und in den Einrichtungen umgesetzt:

 

-          Temperaturhöchstgrenze in den Arbeitsräumen 19°C

-          Keine Beheizung von Gemeinschaftsflächen
(Flure, Teeküchen, Ausstellungsräume, Veranstaltungsräume, u.a.)

-          Reduzierung der Heizzeiten auf 15°C am Abend, bzw. an den Wochenenden
(Wo technisch möglich)

-          Nutzerrelevante Sensibilisierung
(Hinweise auf Verzicht übermäßigen Stromverbrauchs, Stoßlüften, Bei längerer Abwesenheit Licht aus)

 

Unabhängig des durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine und der damit einhergehenden verschärften Situation auf den Energiemärkten, hat die Stadt Annweiler am Trifels aufgrund ihrer Haushaltslage bereits seit Beginn der Wahlperiode 2019/2024 Energiesparmaßnahmen im Bereich der Stadt umgesetzt, bzw. vorbereitende Maßnahmen getroffen.

 

-          Abschluss der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED bis zum Jahresende

-          Teilumstellung der Beleuchtung auf LED im städt. Rathaus und im Hohenstaufensaal

-          Absenkung der Kirchturmuhrenbeleuchtung in den Nachtstunden
(Gekoppelt an die Straßenbeleuchtung)

 

Weitere Maßnahmen zur Umstellung der Beleuchtung auf LED, sowie die Möglichkeit der smarten Heizungsüberwachung, wurden bereits in Auftrag gegeben.

 

Das wichtige kulturelle Angebot in der Stadt und den Ortsteilen, muss jedoch auch weiterhin unter den Maßnahmen der Energieeinsparungen möglich sein.

 

Bezogen auf die einzelnen Einrichtungen der Stadt wird somit folgendes über die bereits oben erläuterten Maßnahmen vorgeschlagen:

 

Hohenstaufensaal

-          Schaffung der technischen Möglichkeiten zur detaillierten Erfassung von Verbrauchswerten zur Weiterberechnung an den jeweiligen Nutzer. Kosten für die Umsetzung 4.000 €

-          Erhebung einer Sonderabgabe „Energie“ ab dem 01.01.2023 an den jeweiligen Nutzer zur Kompensation der erhöhten Energiekosten bei Strom und Gas.

-          Umstellung der übrigen Beleuchtung auf LED. Kosten für die Umsetzung 24.000 €
(Zunächst Prüfung von Fördermöglichkeiten – Bis zu 40 % bei Finanzschwachen Kommunen)

-          Flure und Durchgangsräume werden NICHT beheizt (Thermostat auf Eiskristall – Frostschutz)

 

Museum

-          Öffnung nur noch sonntags

-          Ausstellungsräume werden NICHT beheizt (Thermostat auf Eiskristall – Frostschutz)

 

Bücherei

-          Öffnungszeiten bleiben bestehen.

 

Jugendhaus

-          Umstellung auf reines Beratungs- und Unterstützungsangebot ab Januar

-          Schließung während der Monate Februar/März im Zuge gleichzeitigen Urlaubs

-          Prüfung von Bündelungsmöglichkeiten der Jugendarbeit im Hohenstaufensaal bzw. im Rathaus

-          Durchgangsräume werden NICHT beheizt (Thermostat auf Eiskristall – Frostschutz)

 

Trifelsstadion

-          Prüfung Verlagerung der Trainingszeiten in die Tagstunden

-          Wenn Flutlicht beim Training, Nutzung mit mehreren Mannschaften, wenn möglich

-          Seit 2020 Smart Home Thermostate in der Gaststätte (Verbrauch während des Lockdowns senken) Erweiterung von Smart Home Thermostaten in Kabinen

-          Durchgangsräume werden NICHT beheizt (Thermostat auf Eiskristall – Frostschutz)

 

 

In Bezug auf die Weihnachtszeit und der damit einhergehenden Stimmungsbeleuchtung, soll diese an den Weihnachtsbäumen und auf dem Rathausplatz im Zuge des Weihnachtsmarkts am 1. Adventswochenende nur mit energiesparender LED-Beleuchtung umgesetzt werden. Die nunmehr mögliche kostengünstige Installation der Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt entlang der Hauptstraße, soll erst im nächsten Jahr umgesetzt werden.


Der Stadtrat beschließt einstimmig sich den o.g. Ausführungen und Maßnahmen anzuschließen.