Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Auf der Altenstraße zwischen Einmündung Straße „Südring“ und August-Bebel-Straße besteht teilweise wechselseitig eingeschränktes Halteverbot. Aufgrund der guten Frequentierung und dem engen Parkversatz kommt es öfters vor, dass Fahrzeuge auf den Gehsteig ausweichen müssen bzw. es zu Rückstau kommt.


Der Verkehrsausschuss beschloss einstimmig im Bereich Einmündung Str. „Südring“ bis Einmündung August-Bebel-Straße wechselseitig Parkboxen einzuzeichnen.