Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Im Zuge der Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes, müssen die bestehenden momentan genutzten Ackerflächen ungenutzt werden.

 

Unabhängig einer Umnutzung, muss auf den Plan-Nr. 2898 (1.330 qm), 2899 (1.330 qm), 2900 (1.400 qm) und 2901 (1.300 qm) ein Wall angelegt werden. Dies wird nach Übernahme der Grundstücke bzw. Ablauf des Pachtvertrages Ende Oktober durch den Bauhof der Stadt Annweiler umgesetzt.

 

Bezüglich einer Umnutzung des Geländes, wurden im Frühjahr Gespräche mit möglichen Kooperationspartnern geführt. Hierbei wurde der Stadt vorgeschlagen, die Flächen anzukaufen und eine Streuobstwiese anzulegen.

 

Weiterhin ist angedacht einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Flächen für regenerative Energien auf dem Klingelberg zu stellen.

 

Der Stadtrat soll nun über die grundsätzliche Nutzung der gemeindeeigenen Flächen auf dem Klingelberg beschließen.

 

Der Bau- und Planungsausschuss diskutierte, ob die Flächen verkauft oder verpachtet werden sollen.

 


Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt

Annweiler am Trifels die v. g. Stellungnahme unter der Einschränkung „ohne Verkauf“ zu beschließen. Die Beschlussfassung erfolgte mit 6 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.