Sitzung: 21.09.2022 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 02/775/IV/569/2022
Im Zuge der
Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes, müssen die bestehenden momentan
genutzten Ackerflächen ungenutzt werden.
Unabhängig
einer Umnutzung, muss auf den Plan-Nr. 2898 (1.330 qm), 2899 (1.330 qm), 2900
(1.400 qm) und 2901 (1.300 qm) ein Wall angelegt werden. Dies wird nach
Übernahme der Grundstücke bzw. Ablauf des Pachtvertrages Ende Oktober durch den
Bauhof der Stadt Annweiler umgesetzt.
Bezüglich
einer Umnutzung des Geländes, wurden im Frühjahr Gespräche mit möglichen
Kooperationspartnern geführt. Hierbei wurde der Stadt vorgeschlagen, die
Flächen anzukaufen und eine Streuobstwiese anzulegen.
Weiterhin ist
angedacht einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung
von Flächen für regenerative Energien auf dem Klingelberg zu stellen.
Der Stadtrat
soll nun über die grundsätzliche Nutzung der gemeindeeigenen Flächen auf dem
Klingelberg beschließen.
Der Bau- und Planungsausschuss diskutierte, ob die Flächen verkauft oder
verpachtet werden sollen.
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt
Annweiler am Trifels die v. g.
Stellungnahme unter der Einschränkung „ohne
Verkauf“ zu beschließen. Die Beschlussfassung erfolgte mit 6 Ja-Stimmen und
2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.