Nachtrag: 05.10.2022

Beschluss: Kenntnis genommen

Vorabinformation zu notwendigen Strompreiserhöhungen zum 1.1.2023

 

Vorbemerkung:

Die bei der letzten Strompreiserhöhung im Januar 2022 erstellte Beschlussvorlage wurde vom Werkausschuss die damalige Beschlussvorlage als zu umfangreich moniert.  Deshalb werden im Folgenden nur die wesentlichen Punkte dargestellt.

In der Sitzung Werkausschuss am 6.10.22 erfolgt lediglich eine Vorabinformation der Ausschussmitglieder. Die finale Empfehlung durch den Werkausschuss für den Beschluss in der Stadtratssitzung am 16.11.2022 soll in der nächsten Werkausschusssitzung am 6.11.2022 erfolgen.

 

Sachverhalt

Die Entwicklung der Stromeinkaufspreise für die Energieversorgungsunternehmen sowie die Gründe für die Preiserhöhungen dürfte aufgrund der aktuellen Berichterstattung in den Medien hinreichend bekannt sein. Folgender Charts zeigt die Entwicklung der Stromeinkaufspreise zum Zeitpunkt auf der horizontalen Achse, wobei F=Feb., M=Mai, A = Aug. und N = Nov. steht, für künftige Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025. Die Preisangabe auf der vertikalen Achse erfolgt in €/MWh. Umgerechnet auf die im Kundengeschäft verwendete Mengeneinheit Cent/kWh steht z.B. 600 für 60 Cent/kWh.

(Quelle: Energate, PwC Research: Stand 12.09.2022)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Der Chart sagt u.a. aus: Hätten die Stadtwerke Annweiler erst am 16.09.2022 die gesamte Strommenge für Ihre Kunden für das Jahr 2023 eingekauft, wäre der Einkaufpreis 51,10 Cent/kWh netto. Nach Hinzurechnung der Stromsteuer, der Netzentgelte sowie der Vertriebskosten ergäbe dies ein Kundenpreis in Höhe von ca. 66 Cent/kWh netto, was dann inkl. der gesetzl. MWST von 19 % ein Kundenpreis von 78,54 Cent/kWh brutto bedeuten würde.

 

Da die Stadtwerke seit einiger Zeit einen Großteil der Strommenge für Ihre Kunden ratierlich, beginnend bereits 3 Jahre im Voraus, einkaufen, ergibt sich aus heutiger Sicht für das Jahr 2023 ein durchschnittlicher Einkaufspreis von ca. 19 Cent/kWh netto. Dies ergibt einen durchschnittlichen Kundenpreis über alle Standardkundentarife für 2023 in Höhe von ca. 39 Cent/kWh brutto.

 

Umgelegt auf die einzelnen Tarife sind somit für 2023 folgende Bruttoarbeitspreise bei unveränderten Grundpreisen zu erwarten:

 

Tarifgruppe

Preis seit 1.7.22*1

Ct./kWh

erwartete Preisspanne   für 2023 Ct./kWh

Änderung 2022 zu 2023 in

Ct./kWh

Änderung 2022 zu 2023

In %

ca. Mehrkosten €/Monat
4-köpfige Familie

Grundver- sorgung

45,01 Ct.

45 - 47 Ct.

  0 -  2 Ct.

  0 - 4,5 %

  0 - 6 €

Treuetarife

32,30 Ct.

39 - 42 Ct.

  7 - 10 Ct.

21 - 31 %

 

20 - 29 €

Sondertarife

26,44 Ct.

36 - 40 Ct.

10 - 14 Ct.

38 - 53 %

 

29 - 41 €

 

*1Die Preise 2022 haben sich zum 1.7.2022 durch den Wegfall der EEG-Umlage um 4,43 Cent/kWh brutto reduziert.

 

Vorstehende Informationen sind vorläufig auf Basis der Gesetzeslage zum 4.10.2022.

Aktuell werden in der Politik u.a. folgende Themen diskutiert, die direkt Einwirkung auf die künftigen Strompreise haben können:

 

1.    Einführung einer Strompreisbremse bzw. eines Strompreisdeckels für einen Basisverbrauch 

2.    Keine Sperrung von Stromzählern bei Nichtzahlung der Rechnung / der Abschläge durch den Kunden

3.    Können Zahlungsausfälle beim Energieversorger auf die Strompreise umgelegt werden

Wir hoffen, dass bis zur nächsten Sitzung des Werkausschusses Klarheit bezüglich vorstehender Punkte besteht.

 

Bezüglich der Problematik, dass finanziell schwach gestellte Haushalte/Betriebe ihre Stromrechnung nicht bezahlen können, wird der Werkausschuss über Bestrebungen in umliegenden Kommunen (z.B. Bad Bergzabern) zur Gründung eines sogenannten Energiehilfsfonds informiert. In diesen zahlen Bürger/Betriebe/Institutionen freiwillig ein. Mit den Mitteln sollen die Energierechnungen finanziell schwach gestellter Energieverbraucher zumindest in Teilen beglichen werden. Die Initiative bzw. Federführung für einen solchen Hilfsfonds kann aus Sicht der Werkleitung nicht bei den Stadtwerken liegen, da diese selbst Empfänger der Zahlung ist und somit permanent im Interessenkonflikt stehen würde.

 

Der Werkausschuss wird auch über eventuell auftretende Spannungen mit öffentlicher Wirkung bei der Einstellung der Stromversorgung informiert. Dies insbesondere auch bei Betrieben mit der Konsequenz der Schließung und in der Folge Personalentlassungen.

 

Aus wirtschaftlichen Gründen können die Stadtwerke jedoch nur begrenzt Ausfälle durch die Nichtzahlung von Stromrechnungen abfangen. In einschlägigen Medien werden Zahlungsausfälle durch die stark steigenden Energiepreise in Größenordnungen von 10 % und mehr der Gesamtforderungen aus den Energierechnungen erwartet. Dies wären bezogen auf die Umsatzerlöse der Stadtwerke ca. 300.000 €.

Bereits aktuell ist festzustellen, dass die Anzahl der Zahlungsrückstände von 250 Kunden sich nahezu verdoppelt hat. Inwiefern dies dann tatsächlich zu Zahlungsausfällen führt bleibt abzuwarten.

 

Zur Strompreisanpassung ist folgender Zeitplan vorgesehen:

8.11.2022        Empfehlung neuer Strompreise zum Beschluss durch den Stadtrat

16.11.2022      Beschluss der neuen Strompreise im Stadtrat

17.11.2022      Versand der Kundenanschreiben mit den neuen Preisen
                                    (Preisänderungen müssen 6 Wochen im Voraus dem Kunden
                                    schriftlich mitgeteilt werden. Kunde hat Sonderkündigungsrecht).

01.01.2023      Inkrafttreten der neuen Preise

 


Der Werkausschuss nimmt vorstehende Ausführung zur Kenntnis. Die Einrichtung eines Hilfsfonds soll aktuell nicht weiter verfolgt werden. Bei Bedarf wird zu gegebener Zeit geprüft, inwiefern auf eine bestehende Einrichtung verwiesen werden soll. Bis zur nächsten Sitzung des Werkauschusses am 8.11.2022 sollen die Zahlungsrückstände näher analysiert und dem Gremium entsprechend berichtet werden.