Nachtrag: 05.10.2022
Sitzung: 06.10.2022 Werkausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 02/784/VI/343/2022
Vorabinformation zu notwendigen
Strompreiserhöhungen zum 1.1.2023
Vorbemerkung:
Die bei der letzten Strompreiserhöhung
im Januar 2022 erstellte Beschlussvorlage wurde vom Werkausschuss die damalige
Beschlussvorlage als zu umfangreich moniert.
Deshalb werden im Folgenden nur die wesentlichen Punkte dargestellt.
In der Sitzung Werkausschuss am 6.10.22
erfolgt lediglich eine Vorabinformation der Ausschussmitglieder. Die finale
Empfehlung durch den Werkausschuss für den Beschluss in der Stadtratssitzung am
16.11.2022 soll in der nächsten Werkausschusssitzung am 6.11.2022 erfolgen.
Sachverhalt
Die Entwicklung der Stromeinkaufspreise
für die Energieversorgungsunternehmen sowie die Gründe für die Preiserhöhungen
dürfte aufgrund der aktuellen Berichterstattung in den Medien hinreichend
bekannt sein. Folgender Charts zeigt die Entwicklung der Stromeinkaufspreise
zum Zeitpunkt auf der horizontalen Achse, wobei F=Feb., M=Mai, A = Aug. und N =
Nov. steht, für künftige Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025. Die Preisangabe auf
der vertikalen Achse erfolgt in €/MWh. Umgerechnet auf die im Kundengeschäft
verwendete Mengeneinheit Cent/kWh steht z.B. 600 für 60 Cent/kWh.
(Quelle: Energate, PwC Research: Stand
12.09.2022)
Der Chart sagt u.a. aus: Hätten die
Stadtwerke Annweiler erst am 16.09.2022 die gesamte Strommenge für Ihre Kunden
für das Jahr 2023 eingekauft, wäre der Einkaufpreis 51,10 Cent/kWh netto. Nach
Hinzurechnung der Stromsteuer, der Netzentgelte sowie der Vertriebskosten
ergäbe dies ein Kundenpreis in Höhe von ca. 66 Cent/kWh netto, was dann inkl.
der gesetzl. MWST von 19 % ein Kundenpreis von 78,54 Cent/kWh brutto bedeuten
würde.
Da die Stadtwerke seit einiger Zeit
einen Großteil der Strommenge für Ihre Kunden ratierlich, beginnend bereits 3
Jahre im Voraus, einkaufen, ergibt sich aus heutiger Sicht für das Jahr 2023
ein durchschnittlicher Einkaufspreis von ca. 19 Cent/kWh netto. Dies ergibt
einen durchschnittlichen Kundenpreis über alle Standardkundentarife für 2023 in
Höhe von ca. 39 Cent/kWh brutto.
Umgelegt auf die einzelnen Tarife sind
somit für 2023 folgende Bruttoarbeitspreise bei unveränderten Grundpreisen zu
erwarten:
Tarifgruppe |
Preis seit 1.7.22*1 Ct./kWh |
erwartete
Preisspanne für 2023 Ct./kWh |
Änderung 2022 zu 2023 in Ct./kWh |
Änderung 2022 zu 2023 In % |
ca. Mehrkosten €/Monat |
Grundver-
sorgung |
45,01
Ct. |
45 -
47 Ct. |
0 -
2 Ct. |
0 - 4,5 % |
0 - 6 € |
Treuetarife |
32,30
Ct. |
39 -
42 Ct. |
7 - 10 Ct. |
21 - 31 % |
20 -
29 € |
Sondertarife
|
26,44
Ct. |
36 -
40 Ct. |
10 - 14 Ct. |
38 - 53 % |
29 -
41 € |
*1Die
Preise 2022 haben sich zum 1.7.2022 durch den Wegfall der EEG-Umlage um 4,43
Cent/kWh brutto reduziert.
Vorstehende Informationen sind vorläufig
auf Basis der Gesetzeslage zum 4.10.2022.
Aktuell werden in der Politik u.a.
folgende Themen diskutiert, die direkt Einwirkung auf die künftigen Strompreise
haben können:
1.
Einführung
einer Strompreisbremse bzw. eines Strompreisdeckels für einen
Basisverbrauch
2.
Keine
Sperrung von Stromzählern bei Nichtzahlung der Rechnung / der Abschläge durch
den Kunden
3.
Können
Zahlungsausfälle beim Energieversorger auf die Strompreise umgelegt werden
Wir hoffen, dass bis zur nächsten
Sitzung des Werkausschusses Klarheit bezüglich vorstehender Punkte besteht.
Bezüglich der Problematik, dass
finanziell schwach gestellte Haushalte/Betriebe ihre Stromrechnung nicht
bezahlen können, wird der Werkausschuss über Bestrebungen in umliegenden
Kommunen (z.B. Bad Bergzabern) zur Gründung eines sogenannten Energiehilfsfonds
informiert. In diesen zahlen Bürger/Betriebe/Institutionen freiwillig ein. Mit
den Mitteln sollen die Energierechnungen finanziell schwach gestellter
Energieverbraucher zumindest in Teilen beglichen werden. Die Initiative bzw.
Federführung für einen solchen Hilfsfonds kann aus Sicht der Werkleitung nicht
bei den Stadtwerken liegen, da diese selbst Empfänger der Zahlung ist und somit
permanent im Interessenkonflikt stehen würde.
Der Werkausschuss wird auch über
eventuell auftretende Spannungen mit öffentlicher Wirkung bei der Einstellung
der Stromversorgung informiert. Dies insbesondere auch bei Betrieben mit der
Konsequenz der Schließung und in der Folge Personalentlassungen.
Aus wirtschaftlichen Gründen können die
Stadtwerke jedoch nur begrenzt Ausfälle durch die Nichtzahlung von
Stromrechnungen abfangen. In einschlägigen Medien werden Zahlungsausfälle durch
die stark steigenden Energiepreise in Größenordnungen von 10 % und mehr der
Gesamtforderungen aus den Energierechnungen erwartet. Dies wären bezogen auf
die Umsatzerlöse der Stadtwerke ca. 300.000 €.
Bereits aktuell ist festzustellen, dass
die Anzahl der Zahlungsrückstände von 250 Kunden sich nahezu verdoppelt hat.
Inwiefern dies dann tatsächlich zu Zahlungsausfällen führt bleibt abzuwarten.
Zur Strompreisanpassung ist folgender
Zeitplan vorgesehen:
8.11.2022
Empfehlung neuer Strompreise zum
Beschluss durch den Stadtrat
16.11.2022 Beschluss der neuen Strompreise im
Stadtrat
17.11.2022 Versand der Kundenanschreiben mit den
neuen Preisen
(Preisänderungen
müssen 6 Wochen im Voraus dem Kunden
schriftlich
mitgeteilt werden. Kunde hat Sonderkündigungsrecht).
01.01.2023 Inkrafttreten der neuen Preise
Der Werkausschuss nimmt vorstehende Ausführung zur Kenntnis. Die Einrichtung eines Hilfsfonds soll aktuell nicht weiter verfolgt werden. Bei Bedarf wird zu gegebener Zeit geprüft, inwiefern auf eine bestehende Einrichtung verwiesen werden soll. Bis zur nächsten Sitzung des Werkauschusses am 8.11.2022 sollen die Zahlungsrückstände näher analysiert und dem Gremium entsprechend berichtet werden.