Sitzung: 28.09.2022 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 02/773/VIII/166/2022
Es finden zurzeit
Überlegungen statt auf dem Klingelberg Freiflächenphotovoltaik-Anlagen, evtl.
als Agri-Photovoltaik-Anlagen zu installieren. Auch in der Gemarkung „Am
Dreißig“ wäre dies möglich.
Freiflächenphotovoltaik-Anlagen
sind, nicht privilegiert gem. dem § 35 Baugesetzbuch, d. h. um eine
Genehmigungsfähigkeit für solche Anlagen zu erlangen, sind die Flächen, auf
welchen die Anlagen entstehen sollen, zu überplanen.
Die Stadt Annweiler am Tr.
beantragt bei der Verbandsgemeinde Annweiler am Tr. den Flächennutzungsplan
dahingehend zu ändern, dass auf den Grundstücken mit den im beiliegenden Plan
dargestellten Flächen eine Sonderbaufläche für regenerative Energien
dargestellt wird. Die Fläche hat eine Größe von ca. 4 Hektar.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig bei der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels die Änderung des
Flächennutzungsplans dahingehend, dass auf den Grundstücken mit den im
beiliegenden Plan dargestellten Flächen sowie vorbehaltlich eines
entsprechenden Beschlusses des Ortsbeirats Gräfenhausen der Fläche in der
Gemarkung „Am Dreißig“ eine Sonderbaufläche für regenerative Energien
dargestellt wird, zu beantragen.