Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung: 0

Es finden zurzeit Überlegungen statt auf dem Klingelberg Freiflächenphotovoltaik-Anlagen, evtl. als Agri-Photovoltaik-Anlagen zu installieren. Auch in der Gemarkung „Am Dreißig“ wäre dies möglich.

 

Freiflächenphotovoltaik-Anlagen sind, nicht privilegiert gem. dem § 35 Baugesetzbuch, d. h. um eine Genehmigungsfähigkeit für solche Anlagen zu erlangen, sind die Flächen, auf welchen die Anlagen entstehen sollen, zu überplanen.

 

Die Stadt Annweiler am Tr. beantragt bei der Verbandsgemeinde Annweiler am Tr. den Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass auf den Grundstücken mit den im beiliegenden Plan dargestellten Flächen eine Sonderbaufläche für regenerative Energien dargestellt wird. Die Fläche hat eine Größe von ca. 4 Hektar.

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig bei der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels die Änderung des Flächennutzungsplans dahingehend, dass auf den Grundstücken mit den im beiliegenden Plan dargestellten Flächen sowie vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Ortsbeirats Gräfenhausen der Fläche in der Gemarkung „Am Dreißig“ eine Sonderbaufläche für regenerative Energien dargestellt wird, zu beantragen.