Sitzung: 28.09.2022 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 02/767/IV/557/2022
Gemäß § 3
Abs. 2 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau
von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der Stadt
Annweiler am Trifels vom 17. Oktober 2018 wird der beitragsfähige Aufwand für
die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen
Investitionsaufwendungen in den Abrechnungseinheiten nach Absatz 1 ermittelt.
Für die
Abrechnungseinheit 4 (Stadtteil Gräfenhausen) sind in den Jahren 2020 und 2021
Kosten für den Ausbau der „Hohlstraße“ entstanden.
Nachdem
nunmehr die Beitragsansprüche nach § 8 der Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende
Beiträge der Stadt Annweiler am Trifels entstanden ist, werden die Jahre 2020
und 2021 endgültig abgerechnet. Es wird auf die Einwohnerversammlung vom
07.04.2022 verwiesen.
Der Stadtrat
beschließt einstimmig, die Endabrechnung der Jahre 2020 und 2021 der
wiederkehrenden Ausbaubeiträge für die Abrechnungseinheit 4 (Stadtteil
Gräfenhausen).