Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung: 0

Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der Stadt Annweiler am Trifels vom 17. Oktober 2018 wird der beitragsfähige Aufwand für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungen in den Abrechnungseinheiten nach Absatz 1 ermittelt.

 

Für die Abrechnungseinheit 4 (Stadtteil Gräfenhausen) sind in den Jahren 2020 und 2021 Kosten für den Ausbau der „Hohlstraße“ entstanden.

 

Nachdem nunmehr die Beitragsansprüche nach § 8 der Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge der Stadt Annweiler am Trifels entstanden ist, werden die Jahre 2020 und 2021 endgültig abgerechnet. Es wird auf die Einwohnerversammlung vom 07.04.2022 verwiesen.

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig, die Endabrechnung der Jahre 2020 und 2021 der wiederkehrenden Ausbaubeiträge für die Abrechnungseinheit 4 (Stadtteil Gräfenhausen).