Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

2.1

Es liegt ein Bauantrag auf Errichtung eines Verkaufsstandes (Pavillon) für Flohmarktartikel in der Haingeraidestraße vor.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat hierzu Stellung genommen. Gegen das Bauvorhaben besteht aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.

2.2

Es liegt eine Bauvoranfrage zwecks Errichtung eines Holzlagerplatzes, sowie von Stellplätzen von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten „In Hilschbach“ vor. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat hierzu Stellung genommen. Gegen das Bauvorhaben besteht aus bauplanungsrechtlicher Sicht Bedenken. Das geplante Vorhaben befindet sich im Außenbereich und nicht privilegiert im Sinne des § 35 BauGB. Als sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB ist es nicht zulässig, da ihm öffentliche Belange (Flächennutzungsplan u.a.) entgegenstehen.


zu 2.1

Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben einstimmig zu. Die Stellplatzpflicht muss erfüllt werden. Das Einvernehmen der Ortsgemeinde wird demnach gemäß § 36 BauGB erteilt.

zu 2.2

Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben unter Auflagen einstimmig zu. Die Errichtung des Platzes wird befristet erlaubt, bis ein Gewerbegebiet in Eußerthal eingerichtet ist. Die Wiederherstellung des Geländes in den ursprünglichen Zustand wird vorausgesetzt. Das Einvernehmen der Ortsgemeinde wird demnach gemäß § 36 BauGB erteilt.