Sitzung: 31.08.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 05/185/IV/554/2022
Gemäß § 3
Abs. 2 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau
von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom
15.09.2021 in der derzeit geltenden Fassung, wird der beitragsfähige Aufwand
für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen
Investitionsaufwendungen nach Abs.1 ermittelt.
Für das Jahr
2022 ist der Ausbau /die Erneuerung der Breitbachstraße inkl.
Straßenbeleuchtung geplant.
Daher ist aus rechtlichen Gründen die Fassung eines Gemeinderatsbeschlusses über das Ausbauprogramm für das Jahr 2022 erforderlich.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Ausbau/die Erneuerung der Breitbachstraße als Ausbauprogramm für das Jahr 2022.