Die Bilanz des Jahresabschlusses 2017 schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 5.353.442,65 € ab und hat sich somit um 29.613,54 € gegenüber dem Vorjahr erhöht.

 

Auf der Aktivseite ist die Erhöhung der Bilanzsumme auf die nachfolgend aufgeführten Geschäftsvorfälle zurückzuführen:

 

Ausgaben Parkplatz Wassergasse 12                      =             rd. 131.000,00 €

Ausgaben Maßnahme Am Kaiserbach 52              =             rd.   34.000,00 €

Spielplatz am Kindergarten                                        =             rd.     3.000,00 €

Straßenbeleuchtung Schulstraße/Gartenstr.      =             rd.   11.700,00 €

Ausbau Alte Landstraße                                                              =             rd.   17.000,00 €

Anschaffung Mulcher                                                   =             rd.     4.700,00 €

Zuschreibung Straßenoberflächenentw.                              =             rd.     8.700,00 €

Abschreibungen                                                             =  ./.       rd. 180.000,00 €

 

Auf der Passivseite erfolgte eine Reduzierung des Eigenkapitals um 43.450,00 € aufgrund des negativen Jahresergebnisses 2017.

 

Zuwendungen erfolgten in Form von Landeszuwendungen für die Maßnahmen Parkplatz Wassergasse 12 mit 94.000,00 € und Am Kaiserbach 52 mit 52.200,00 €.

 

Die Auflösung der Sonderposten schlug mit rd. 85.600,00 € zu Buche, der Sonderposten für den kommunalen Finanzausgleich erhöhte sich um rd. 42.000,00 €.

 

Bei den Verbindlichkeiten erfolgte eine Abnahme um rd. 25.000,00 €.

 

Die liquiden Mittel belaufen sich zum Jahresende auf 14.794,64 € und haben sich somit um 105.653,71 € gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die Zunahme ist insbesondere auf die Kreditaufnahme in Höhe von 90.900,00 € zurückzuführen.

 

Die Besprechung des Rechenschaftsberichtes 2017 führte zu folgender Frage:

 

Für den Ausbau der Alten Landstraße wurden im Jahr 2017 rd. 17.000,00 € verausgabt. Die Erhebung der wiederkehrenden Beiträge erfolgte ab dem Jahr 2018. Können die Kosten aus dem Jahr 2017 durch die wiederkehrenden Beiträge finanziert werden?

 

Alle restlichen Fragen konnten abschließend geklärt werden.