Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 2, Befangen: 0

Der Vorsitzende trug folgende Sachverhalte vor:

 

Der Vorsitzende trug vor, dass die Kommunalaufsicht auf den Beschluss des Gemeinderates vom 07.07.2021 und 27.10.2021 geantwortet hat. Der Gemeinderat hat in diesen Beschlüssen beanstandet, dass die zuständigen Behörden trotz Kenntnis, gegen vielfache Verstöße gegen die §§ 20 und 21 GemO von einzelnen Ratsmitglieder nicht tätig wurde. Die zuständigen Verwaltungen und Behörden wurden in diesen Beschlüssen aufgefordert, hier endlich tätig zu werden.

 

Die Kommunalaufsicht teilte hierzu mit, dass sie bei Verstößen gegen die Pflichten nach § 20 GemO (Schweigepflicht) und § 21 GemO (Treuepflicht) nicht eingreifen könne. Falls ein Ratsmitglied diese Verpflichtungen verletzt, könne der Ortsbürgermeister mit Zustimmung des Gemeinderates ein Ordnungsgeld auferlegen. Des Weiteren wird geschrieben, dass sich der jeweilige Betroffene wegen der erwähnten Beleidigungen, Verleumdungen, Verunglimpfungen usw. sowohl auf den zivil- als auch dem strafrechtlichen Wege wehren kann.

 

Des Weiteren trug der Vorsitzende trug vor, dass die Kommunalaufsicht zu einer Eingabe eines Privatmannes bezüglich des Beschlusses des Gemeinderates einen Teil, eines nicht mehr erreichbaren Pfades zu verpachten, eine Stellungnahme von der Ortsgemeinde verlangt, obwohl es der Kommunalaufsicht gem. § 127 Abs. 2 GemO verwehrt ist, in bürgerlich-rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde, die im ordentlichen Rechtswege zu verfolgen sind, einzugreifen.

 

Weiter trug er vor, dass die Gemeinde sich in einem ähnlichen Fall gerichtlich gewehrt hat. Hier hat das Gericht festgestellt, dass diese Anordnung gegen das Einmischungsverbot verstößt.

 

Weiterhin hat die Kommunalaufsicht eine Eingabe der Wählergruppe Klos zur Stellungnahme vorgelegt. Diese bemängelt die völlig mangelhafte Information bezüglich dem Verkauf und des Abrisses des Albertusheim´s und bitten um Überprüfung der Wirksamkeit/Gültigkeit der Ratsbeschlüsse.

 


Der Gemeinderat beschloss mit 9 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen, zu all, den oben genannten Fällen die Gemeindeführung zu ermächtigen, sich rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.