Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Für den Antrag auf Errichtung einer Garage im Bebauungsplan „Süd“ ist das gemeindliche Einvernehmen herzustellen. Das Bauvorhaben weicht vom Bebauungsplan ab: Im Bebauungsplan ist entlang der Grundstücksgrenzen ein Grünstreifen von 3 m Breite zum Wirtschaftsweg vorgegeben. Die Garage soll in diesem Grünstreifen erbaut werden.


Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Bauvorhaben zuzustimmen. Es muss jedoch ein Mindestabstand von 1 m zu dem Wirtschaftsweg eingehalten werden.